Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: sastb am 16. September 2008, 18:07:22
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Hallo,
befinde mich seit November 2007 in WVP. Jetzt erhalte ich Schmerzensgeld in Höhe von 2000,00 €, darf ich das behalten oder muss ich es an den Treuhänder abführen?
Gruß
sastb
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Hallo,
behalten, sofern Sie sich tatsächlich in der WVP befinden.
MfG
ThoFa