Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Mauselxl am 11. Juni 2013, 23:41:49
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Liebes Forum,
ich habe eine Frage. Bin in der WVP und hatte kürzlichen einen Unfall. Nun bekomme ich 285 Euro Schmerzensgeld. Darf ich dieses Geld behalten oder wird es gepfändet?
Vielen Dank für eure Antwort.
Schönen Abend noch.
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In der WVP nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens greift nur die Abtretungserklärung des § 287 InsO. Die beinhaltet die Abtretung der pfändbaren Lohnanteile oder sonstigen Bezüge, die an dessen Stelle treten wie Renten, ALG usw. Schmerzensgeld hat eine ganz andere Bedeutung oder Funktion und fällt meiner Meinung nach nicht darunter. Der TH hätte also keinen Zugriff. Sicherheitshalber können Sie ihm den Anspruch mitteilen.
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Danke für die schnelle Antwort