Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: katzenfrau2 am 12. September 2015, 14:45:40

Titel: Schmerzensgeld
Beitrag von: katzenfrau2 am 12. September 2015, 14:45:40
Hallo
Kurze Frage:
Ich habe eine private Unfallversicherung mit Schmerzensgeldzahlung. Wenn ein Schadensfall eintreten würde: geht das noch zur Masse oder kann ich das behalten?
Ich bin seit einem Jahr in der WVP.

Wäre schön, wenn ich eine konkrete Auskunft bekomme.

Danke
Cat
Titel: Re: Schmerzensgeld
Beitrag von: waldi am 12. September 2015, 21:07:49
Die Abführung von Schmerzensgeld zählt nicht zu den in § 295 aufgeführten Obliegenheiten.

Was im Umkehrschluss aber nicht Ansporn sein sollte zum Eintritt eines solchen Schadensfalles.
Titel: Re: Schmerzensgeld
Beitrag von: katzenfrau2 am 13. September 2015, 15:20:43
Danke Waldi. Das habe ich auch nicht vor... Ist nur als grundsätzliche Frage beim Sortieren meiner Unterlagen aufgetaucht.
 :lollol:
Titel: Re: Schmerzensgeld
Beitrag von: Insokalle am 15. September 2015, 18:12:31
In der WVP greift § 287 InsO mit der Abtretungserklärung. Das Schmerzensgeld sehe ich nicht als Lohnersatzleistung iSd InsO, auch nicht, wenn es als Rente gezahlt werden sollte. Demzufolge wäre nichts an die Masse abzuführen.

Unschön sind die Fälle, in denen der Anspruch schon vor Verfahrensaufhebung entstand.