Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Nixmehrda am 06. Juni 2012, 12:14:29

Titel: Schöffenberufung
Beitrag von: Nixmehrda am 06. Juni 2012, 12:14:29
Während des IV darf man nicht als Schöffe berufen werden.
Was ist damit während der WVP?
Titel: Re: Schöffenberufung
Beitrag von: Insoman am 06. Juni 2012, 12:32:57
Nachdem die Befugnis zur -aktiven- Prozessführung wieder vollumfänglich auf den Schuldner zurückgegangen ist, sollte der Bekleidung des Schöffenamtes in der WVP nichts mehr entgegenstehen