Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Nixmehrda am 06. Juni 2012, 12:14:29
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Während des IV darf man nicht als Schöffe berufen werden.
Was ist damit während der WVP?
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Nachdem die Befugnis zur -aktiven- Prozessführung wieder vollumfänglich auf den Schuldner zurückgegangen ist, sollte der Bekleidung des Schöffenamtes in der WVP nichts mehr entgegenstehen