Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Dieter-neue-sb am 02. Januar 2007, 13:02:13
-
Hallo und guten Tag, gesundes und erfolgreiches neues Jahr erstmal an alle. Hier meine Frage: Wenn ich meine neue Selbständigkeit dem TH und dem Amtsgericht anzeige, ist das mit folgenden Worten ok?
Hiermit zeige ich Ihnen, dem Amtsgericht ..... und Ihnen, dem Treuhänder .... zu dem Insolvenz AZ:. ...
an, dass ich ab dem (z.b) 1.2.2007 mich als ???r selbständig mache. (gemacht habe?)
Ein in diesem Beruf vorhandenes vergleichbares Gehalt liegt nicht vor. Die zu erwartenden Einnahmen ermöglichen mir kein Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze. So dass es mir nicht möglich ist eine monatliche Summe an den Treuhänder zu zahlen.
Nach Abschluss eines Geschäftsjahres werde ich die Einkommenssituation überprüfen und gegebenen falls eine über den Pfändungsbetrag liegende Summe an den Treuhänder zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre Meinung![addsig]
-
hallo,
melden Sie nur, dass Sie zukünftig selbständig arbeiten. Der Rest interessiert keinen. Sie selber sind dafür verantwortlich angemessene Beträge abzuführen, wenn Sie tatsächlich der Meinung sind, dass der angemessene beitrag = 0,00 € ist, sollten Sie damit rechnen, dass ein Gläubiger einen Versagungsantrag stellen wird. Dann gilt es den Beweis zu führen.
MfG
ThoFa[addsig]
-
Ok, vielen Dank für Ihre Antwort. Ist mir eine große Hilfe.[addsig]
-
Noch eine Nachfrage:
Ist es korrekt, wenn ich den Zeitraum meiner Zahlung selber bestimme? Zum Beispiel zahlen am 1.2.2008) Oder wird monatlich vorgeschrieben?
[addsig]