"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Schufa-Eintrag  (Gelesen 3719 mal)

katzenfrau2

  • Gast
Schufa-Eintrag
« am: 28. Dezember 2017, 18:17:43 »

Hallo miteinander,
ich habe heute gesehen, daß ein Hauptgläubiger eine Forderung Anfang Dezember als erledigt hat eintragen lassen.
Frage: heißt das nur, daß das dort ausgebucht wurde? Den gesamten Betrag kann ich eigentlich noch nicht getilgt haben.
Vielleicht wissen die Profis unter Euch ja was.
Schöne Grüße
von der Katzentante
Gespeichert
 

Insokalle

Antw:Schufa-Eintrag
« Antwort #1 am: 29. Dezember 2017, 16:50:44 »

Wenn der Gläubiger ein Unternehmen ist, dann hat es die Forderung schon längst ausgebucht.
Warum gerade jetzt eine Erledigung eingetragen wurde, weiß ich nicht. Der Eintrag kommt sonst eigentlich mit Erteilung der RSB.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz