Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Nudel75 am 21. November 2010, 20:54:25
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Hallo,
ich habe seit ein paar Monaten erfolgreich die PrivatInsolvenz hinter mich gebracht. Vor 2 Monaten habe ich mir dann eine Schufa-Auskunft geben lassen. Dort musste ich feststellen daß einer der Insolvenzgläubiger WÄHREND der WVP eine Forderung eingetragen hat. Diese hat zwar einen Erledigungsvermerkt, wird aber 3 Jahre seit dem Beschluss der Erteilung der Restschuldbefreiung noch bestehen bleiben.
Meine Frage: Darf ein Insolvenzgläuber während der WVP die Forderung in die Schufa eintragen lassen? Mir wurde damals gesagt, daß die Insolvenzgläubiger keine Forderungen stellen dürfen.
Vielen Dank vorab für die Info.
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Das ist nicht unüblich.
Mit der Löschung des Eintrags über die Erteilung der RSB sind auch solche Einträge zu löschen, die sich auf Insolvenzforderungen beziehen.
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Danke für die Antwort.
Nicht unüblich heißt also, daß das gesetzlich erlaubt ist?
Gruß Nudel
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Insolvenzgläubiger haben während der PI ein Vollstreckungsverbot. Dies bezieht sich jedoch nicht auf das Eintragen von Forderungen in der Schufa. Die Schufa ist im Grunde ja lediglich eine Auskunftsdatenbank. Somit ist das rein rechtlich nicht verboten.
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Hallo,
sehe ich genauso wie Fallera, meine Daten bei der Schufa haben sich im Laufe der Inso auch verändert, bzw. wurden ergänzt oder sogar gelöscht.
Manche Einträge kommen auch erst zeitverzögert viele Monate nach dem Ereignisdatum zustande.
Also, die Erteilung der RSB vorlegen und die Einträge im Zusammenhang mit der Inso sollten zeitnah gelöscht werden.
Gruß,
Doktor Mabuse
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Danke für Eure Antworten. In meinem Fall wurde die Forderung 3 Jahre (!) nach Eröffnung der Inso in die Schufa eingetragen.