"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Schulden im InsoVerfahren - jetzt WVP  (Gelesen 1857 mal)

PleiteCGN

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 34
Schulden im InsoVerfahren - jetzt WVP
« am: 07. November 2012, 15:16:06 »

Hallo zusammen,

nach Eröffnung meines Insolvenzverfahrens musste ich wg. Ehetrennung einige Gerichtsverfahren über mich ergehen lassen (Unterhalt, Scheidung usw.).
Das Familiengericht hat mir dabei teilweise die Kosten des Anwalts der Ehefrau auferlegt (trotz VKH), weil im Kindesunterhaltsverfahren ein Versäumnisurteil erging und für eine Verfahrensbeschwerde VKH abgelehnt wurde.

Seit wenigen Tagen ist nun mein Verbraucherinsolvenzverfahren aufgehoben und die RBS wurde angekündigt. Ich bin jetzt in der WVP.

Gelten die Anwaltskosten als neue Schulden oder fallen die unter die RBS?

Gruß
PleiteCGN
 
Gespeichert
 

InsOmania

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 91
Re: Schulden im InsoVerfahren - jetzt WVP
« Antwort #1 am: 07. November 2012, 16:15:04 »

1. Wann ist das Verfahren eröffnet worden?
2. Wann sind die Verbindlichkeiten entstanden?

Verbindlichkeiten vor EÖ entstanden = Tabellenforderungen d.h. unterliegen der RSB
Verbindlichkeiten nach EÖ entstanden = "laufende Verbindlichkeiten" d.h. müssen bezahlt werden
Gespeichert
Beste Grüße
 

tomwr

Re: Schulden im InsoVerfahren - jetzt WVP
« Antwort #2 am: 10. November 2012, 22:31:08 »

Die Aussage ist nicht hilfreich.
Da Du ja offenbar recht genau bist, erläuter doch mal wann die entsprechenden Verbindlichkeiten entstanden sind bzw. generell entstehen.

Also:
Eigene RA Kosten
Gegnerische RA Kosten
Gerichtskosten

a) bei Urteil
b) bei Vergleich

Mit Rechtshängigkeit ?
Mit Datum des Urteils ?
Bei Vergleich - mit Datum vom Vergleichsschluss ?

Und zu guter Letzt - wie verhält es sich bei Streitigkeiten über mehrere Rechtszüge ?

 :whistle:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz