Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: ALRIBO am 18. Januar 2010, 14:46:32

Titel: Schuldenbereinigungsplan / Verkürzung Möglich?
Beitrag von: ALRIBO am 18. Januar 2010, 14:46:32
Hallo ich bin ganz neu hier und brauche hilfe.

bin seit einem jahr im Gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan drin und zahle jeden Monat meine Raten ab und meine Frage ist:  was ist wenn ich das geld von jemanden ausleihen würde und denn Betrag was die Gläubiger noch in 5 Jahren bekommen würden sofort bezahle.
1. geht das ?
2. Wurde mein Insolvenz schneller fertig sein?

Danke im vorraus

MfG

ALRIBO
Titel: Re: Schuldenbereinigungsplan / Verkürzung Möglich?
Beitrag von: paps am 18. Januar 2010, 19:22:42
Wenn Sie einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan haben, sind sie nicht (!) im Insolvenzverfahren.

Ob eine Einmalzahlung einen Erfolg bringen kann, sieht man a) am Plan und b) müsste dies mit allen teilnehmenden Gläubigern ausgehandelt werden.

Erfahrungsgemäß besteht dann die größte Aussicht auf eine Einigung, wenn Sie den anzubietenden Betrag höher als die wahrscheinliche Zahlung in den 6 Jahren ansetzen.
Titel: Re: Schuldenbereinigungsplan / Verkürzung Möglich?
Beitrag von: ALRIBO am 25. Januar 2010, 13:00:15
Hallo,

Wie meinen Sie es? Ich bin in keinem Insolvenz? Warum?
Meinen Schuldenbereinigungsplan hat das Amtsgericht akzeptiert und damit ist doch der Insolvenz eröffnet oder ist es nicht so?
das heißt ich bin nach sechs jahren fertig mit zahlen und muss nicht mehr zum Gericht?
ich weiß ich frage viel zu viel aber ich habe keine ahnung!
Titel: Re: Schuldenbereinigungsplan / Verkürzung Möglich?
Beitrag von: Feuerwald am 25. Januar 2010, 14:54:35
Meinen Schuldenbereinigungsplan hat das Amtsgericht akzeptiert und damit ist doch der Insolvenz eröffnet oder ist es nicht so?

-> Nein. Sie befindet sich nicht im Insolvenzverfahren. Deshalb gibt es ja einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan, der wie ein Prozess-Vergleich wirkt, um eben ein Insolvenzverfahren abzuwenden.


das heißt ich bin nach sechs jahren fertig mit zahlen und muss nicht mehr zum Gericht?

-> Ja, wenn Sie den Plan erfüllen.