Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Mesha am 03. Oktober 2011, 18:40:39
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Hallo zusammen,
ich war schon lange nicht mehr hier, da meine WVP schon länger läuft und ich es in weniger als einem Jahr geschafft habe. :juchu:
Nun bin ich aber schwanger und mache mir da so einige Gedanken und auch um die optimale Wahl des Bezugs von Elterngeld. Eine Frage hoffe ich aber bereits hier beantwortet zu bekommen.
Wenn beide Elternteile Einkommen haben, gilt ein Kind dann als unterhaltsberechtigte Person der Mutter? (Ich, also die Mutter, bin in PI). Würde dies also bedeuten, mein Pfändungsfreibetrag erhöht sich? Könnte der IV evtl. sogar begründen, dass der Vater gegenüber dem Kind zum Unterhalt verpflichtet ist und dies deswegen nicht der Mutter angerechnet wird?
Schon mal vielen Dank und viele Grüße
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gilt ein Kind dann als unterhaltsberechtigte Person der Mutter?
- sowohl Mutter wie auch Vater, sofern beide Unterhalt (wie aich immer) leisten.
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Das heisst also, meine Pfändungsfreibetrag erhöht sich.
Vielen Dank für die super schnelle Antwort und schönen Abend noch.
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So ist es.