Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Nico1977 am 15. November 2012, 13:17:40
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Hallo zusammen
Bin am Montag Papa geworden :juchu:
Geniese momentan die zeit,allerdings weiß ich das ich ab laufe nächster Woche mich um den Ganzen Papierkram kümmern muß.
Bei wem muß ich den Bescheidgeben,damit der kleine mit in die Unterhaltspflicht fällt?
TH / Gericht? Was ist mit dem Arbeitgeber?Der tut nähmlich das Gepfändete an den TH überweisen!!!
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Melden sie es ihrem Treuhänder, das Gericht braucht von Ihnen diesbezüglich nichts zu wissen. Dem Arbeitgeber sollten Sie auch Bescheid geben, damit das Kind fortan bei der Berechnung des pfändbaren Betrages berücksichtigt wird.
Herzlichen Glückwunsch.
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Alles Gute für Euch und dem Nachwuchs :-)
MissTraut
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Herzlichen Glückwunsch Nico1977,
auch von mir alles Gute :cheesy:
und wie InsOmania schon sagt, dem Th und dem AG Bescheid geben und Diesem am besten auch gleich die Geburtsurkunde vorlegen.
Ausserdem die Geburt ebenfalls dem FA melden, damit ggfls. die Steuerklasse, sprich "Kinderzähler", geändert, bzw. eingetragen wird :wink:.
Das wirkt sich nicht nur auf den pfändbaren Anteil aus, sondern auch auf die gesetzlichen Abgaben vom Lohn.
Also auf zum Ämtermarathon :wow:.
liebe Grüße
Roja
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Herzlichen Glückwunsch :cheesy:
Mein Kleiner hat auch am 12.11. Geburtstag, es war allerdings schon sein achter.
LG Schnitzel