Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: whiteflowerxx am 02. Dezember 2007, 19:57:20
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Guten Abend,
ich bin seit Sommer 2005 in der Wohlverhaltensperiode (Privatinsolvenz) und habe in der gesamten Zeit wegen langer Krankheit und Arbeitslosigkeit ALG II bezogen.
Im März diesen Jahres habe ich mich selbständig gemacht und aufstockendes ALGII bekommen. Mein TH hat jeweils die Einnahme-Überschuss-Rechnung sowie die geänderten ALGII-Bescheide bekommen.
Es sieht jetzt so aus, dass ich ab 1. 12. kein ALG II mehr bekomme, da ich genug verdiene.
Wären Sie so nett, mir zu sagen, nach welchem Betrag sich jetzt die Zahlungen an den TH rechnen?
Ich erhalte Zahlungen auf die Rechnungen, die ich meinen Kunden stellen, erstelle dann eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Werden die Kosten, die ich für mein Unternehmen habe, abgezogen? Und kann ich die Kosten für die Krankenkasse, die ja immerhin bei ca. 350 Euro liegen, auch vorher abziehenß Und wie sieht es mit der Arbeitslosen- und Rentenversicherung aus?
Und wird dann die Pfändungstabelle mit den Freibeträgen von 2005 angewendet oder muss ich evtl mit mehr Zahlungen an den TH rechnen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Gruß
whiteflowerXX
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"ich bin seit Sommer 2005 in der Wohlverhaltensperiode (Privatinsolvenz) und "
Wurde das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben ?
Gruss
Feuerwald
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Das weis ich gar nicht. Ich habe ein Schreiben vom 28. 9. 05, in dem steht, das in "4 Monaten ein Schlussbericht erstellt" werden soll.
Ist das denn ein Unterschied in der Abrechnung?
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Ist das denn ein Unterschied in der Abrechnung?
ja, Sie sollten anhand der Bescheide vom Gericht schon wissen, ob a) Schlusstermin, b) Ankündigung der RSB und c) Aufhebung des Insolvenzverfahrens stattfand.
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ich habe gerade noch mal alle Papiere nachgesehen, davon steht noch nichts drin
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hm, seit 2005 nichts mehr gehört ? Sonderbar.
www.insolvenzbekanntmachungen.de
vielleicht finden Sie dort etwas.
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da steht das gleiche wie in meinem Brief.
Insolvenzverfahren wurde eröffnet.
Anmeldefrist: . . . 08. 2005.
Prüfungsstichtag im schriftlichen Verfahren: . . . 09. 2005