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Autor Thema: Selbstständig außerhalb der EU und Insolvent  (Gelesen 3564 mal)

hardy55

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Selbstständig außerhalb der EU und Insolvent
« am: 05. September 2006, 07:07:17 »

Seit mehr fast 20 Jahren selbstständig, 55 Jahre alt, in Südostasien bei der deutschen Botschaft eingetragen und lebend, in DL seit einigen Monaten ganz abgemeldet, jetzt freiberuflich selbstständig für Kunden in China, Mexiko, Indonesien und den USA tätig, monatlich hin und her reisend, möchte ich gern erfahren, welche freiwillige oder private Rentenversicherung für mich passend und möglich ist.

Seit Anfang 2006 ist das Insolvenzverfahren für mich eröffnet, deren Kompensation ich auch bediene, soweit mir dies möglich ist. Meine wenigen Einkünfte aus DL werden auch in DL versteuert.
Bis August 2005 sind die freiwilligen Beiträge bei der BFA kontinuierlich seit 2002, und auch zuvor viele Jahre als Geschäftsführer gut mit regulären Versicherungsbeiträgen gezahlt worden.

Welche Möglichkeiten der Nachzahlung zur privaten Rentenversicherung und Sicherung der Berufsunfähigkeitsrente, wie zuvor mit der freiwilligen Zahlung, sind bei der privaten Insolvenz grundsätzlich möglich und durchzusetzen, ohne dass es zu Insolvenzbeschlagnahmen bei der EIN- und späteren Auszahlung, z.B. mit 60 Jahren, kommt und auf der anderen Seite die elementaren Sozialversicherungen des Insolventen nach deutschen Grundgesetzen erhalten werden.

Eine weitere Frage zielt darauf ab, wie die Steuerberatung für den Insolventen Mitmenschen in einer derart nicht einfachen Auslandskonstellation gehandhabt wird. Also auch seine eigene Beratung.

Mit anderen Worten, wie ist die Beratungswahl, Notwendigkeit und Kostenfrage geregelt. Also auch unter dem nachfolgenden Aspekt, das qualifizierte Berater schon keine passenden Antworten liefern konnten.

Zu beiden Themengebieten sind meinerseits gezielte Anfragen über online Steuer- private Rentenversicherungsberatungen gestellt worden, zu denen qualifizierte aber völlig UNBESTIMMTE und UNGEKLÄRTE Antworten zur Steuerpflichtig- und Zugehörigkeit erfolgten.

Hierbei habe ich den Eindruck erhalten, dass insolvente Mitmenschen auf beiden Gebieten völlig allein gelassen sind und deren soziale Grundabsicherung niemanden interessiert, dass sie überhaupt in der Lage sind, die Obligationen sozial und in Notlagen abgesichert erfüllen können.

In DL bin ich ausschließlich geschäftlich und nur max. 10 Tage im Jahr, wobei mein Lebensmittelpunkt und gewöhnlicher Aufenthaltsort Südostasien ist, dort bin ich bei der deutschen Botschaft eingetragen, habe dort KEINE Einkünfte, kein Geschäft, keine Arbeitserlaubnis, und ansonsten bin ich in Flugzeugen und auf Flughäfen unterwegs.

Gerne erwarte ich verwertbare Informationen oder eigene Erfahrungen aus derart exotischen Lebens- und Einkommenssituationen außerhalb der EU.
Gespeichert
 

ThoFa

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Selbstständig außerhalb der EU und Insolvent
« Antwort #1 am: 05. September 2006, 09:02:55 »

Hallo,

jemanden zu finden, der auch nur annährend in Ihrer Situation steckt, dürfte gleichzusetzen sein mit einem \"Sechser\" im Lotto.   :rolleyes:

Es scheint mir aber so, als seine Sie nicht gerade gut geplant und beraten in die Insolvenz gegangen. Solche Fragen sollten eigentlich im Vorfeld geklärt werden.

Alleine die Aussage, dass Sie \"soweit wie möglich\" Ihre Verpflichtung in der Insolvenz nachkommen, lässt mich vermuten, dass am Ende Ihrer Insolvenz nicht die Restschuldbefreiung stehen wird, was aber letztendlich das Ziel sein sollte.

Ihre Situation lässt aber das Interesse eines jeden Beraters nach oben schnellen, da sie durchaus nicht alltäglich ist. Daher können Sie mich gerna mal unverbindlich anrufen, um Ihre Situation genau durchzusprechen. Vorab sollten Sie mir aufgrund der Zeitverschiebung ggf. eine Mail senden, damit wir einen Termin absprechen können. Meine Kontaktdaten finden Sie unter www.resolvent.de .

MfG

ThoFa  
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