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Autor Thema: Selbstständig in der WVP, welchen Betrag abführen?  (Gelesen 3048 mal)

MedCare1000

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Selbstständig in der WVP, welchen Betrag abführen?
« am: 05. Dezember 2014, 16:36:57 »

 :gruebel: :gruebel:
Hallo,
mich beschäftigt eine Frage und zwar, wieviel sollte ich in meinem Fall abführen, wenn ich in der WVP selbstständig bin?
Ich bin bei meinem Ehemann in der Firma beschäftigt, verdiene knapp 370 Euro (versicherungspflichtig), habe zudem ein Gewerbe auf Kleinunternehmerbasis und viel kommt dabei natürlich nicht rum.
Ich war vor einigen Jahren schonmal selbstständig im Online-Handel, was aber gescheitert ist und mich letztendlich in die Privatinso gebracht hat. Davor habe ich eine schulische Ausb. als Gestaltungstechnische Assistentin abgeschlossen, aber nie in dem Bereich gearbeitet, weil ich einfach nichts gefunden habe. (Darauf folgte der Tipp von der damaligen Berufsberatung, mich selbstständig zu machen usw usf...) Laut Recherchen verdienen GTAs im Schnitt zwischen 1300 und 1700 Euro brutto. Ich bin jetzt seit 2012 in der WVP und führe monatl 10 Euro an den TH ab, dabei habe ich ein Brutto-Gehalt von 1400 Euro zugrunde gelegt, weil ich ja theoretisch "Berufsanfänger" als GTA wäre. Ich bin aber sehr verunsichert, weil das wirklich so gut wie gar nichts ist. Was meint Ihr? Der TH gibt auch keine wirklich Auskunft darüber... Habe Angst, dass es mit der RSB nicht klappen könnte und es dann zu spät ist...

Wäre für Meinungen dankbar :-)

LG & schönes Wochenende
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MedCare1000

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Re: Selbstständig in der WVP, welchen Betrag abführen?
« Antwort #1 am: 12. Januar 2015, 08:11:15 »

Niemand eine Idee?
 :sad: :dntknw:
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KarlPaul

Re: Selbstständig in der WVP, welchen Betrag abführen?
« Antwort #2 am: 12. Januar 2015, 10:15:37 »

Hast Du denn das dem TH und dem Gericht so mitgeteilt?

Etwa so: " Ich zeige Ihnen an das ich eine selbstständige Tätigkeit als ... aufgenommen habe. Für die Abführung des pfändbaren Einkommens stelle Sie so als ob ich ein fiktives Nettoeinkommen von ... als Angestellter als ... erzielen würde. (§ 295 (2) Insolvenzordnung)

Wenn Du diese Einstufung und die daraus folgende Berechnung noch bei Bedarf belegen könntest kann dann kaum noch was passieren. Was Du tatsächlich einnimmst ist egal.  
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MedCare1000

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Re: Selbstständig in der WVP, welchen Betrag abführen?
« Antwort #3 am: 12. Januar 2015, 10:34:46 »

Also das mit dem berechneten Einkommen habe ich so noch nicht mitgeteilt, wohl aber, dass ich eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen habe. Werde das aber schleunigst nachholen...
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tomwr

Re: Selbstständig in der WVP, welchen Betrag abführen?
« Antwort #4 am: 15. Januar 2015, 23:50:03 »

Laut Recherchen verdienen GTAs im Schnitt zwischen 1300 und 1700 Euro brutto. Ich bin jetzt seit 2012 in der WVP und führe monatl 10 Euro an den TH ab, dabei habe ich ein Brutto-Gehalt von 1400 Euro zugrunde gelegt, weil ich ja theoretisch "Berufsanfänger" als GTA wäre. Ich bin aber sehr verunsichert, weil das wirklich so gut wie gar nichts ist. Was meint Ihr? Der TH gibt auch keine wirklich Auskunft darüber... Habe Angst, dass es mit der RSB nicht klappen könnte und es dann zu spät ist...

Also der TH muss auch keine Auskünfte dazu geben und legt das im Grunde auch gar nicht fest, zumindest nicht in der WVP. Das Gericht entscheidet im Zweifel auf einen entsprechenden Versagungsantrag eines Gläubigers wenn diese zur Erteilung der RSB gehört werden. Erst dann wird im Grunde eine Entscheidung gefällt, ob die Abführungsbeträge angemessen waren. Im Zweifel sollte man daher ggf. lieber etwas mehr zahlen.

Grundlage bildet immer die Befriedigung der Gläubiger wenn der Schuldner einer abhängigen Beschäftigung nachgegangen wäre und den daraus abzuführenden Beträgen. Hier spielt natürlich eine Rolle, welcher Beschäftigung ein Schuldner aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten, Vorbildungen und früheren Tätigkeiten nachgehen könnte. Im Zweifel (ohne Ausbildung) könnte man natürlich immer einer Hilfstätigkeit nachgehen o.ä. Viel kommt dabei meistens aber auch nicht rum.

Das ist also mehr eine Gewissensfrage an den Schuldner, wenn man nichts abführt muss man zumindest belegen, dass man sich regelmäßig beworben hat. 10 EUR im Monat erscheint mir wirklich wenig, da es gerade mal die Mindestvergütung des TH deckt. Eine genaue Zahl kann ich Dir aber auch nicht nennen.
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KarlPaul

Re: Selbstständig in der WVP, welchen Betrag abführen?
« Antwort #5 am: 16. Januar 2015, 10:40:41 »

Ja, der Ansatz des pfändbaren Einkommens als Selbsständiger liegt in einer Grauzone, die Einem potentiell auf die Füße fallen kann.
Deshalb hatte ich auch während meiner WVP nach einem kurzem Versuch dann davon aus diesem Grund Abstand genommen und unternehmerische Aktivitäten auf die Zeit danach vertagt.
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