Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: horst69 am 18. Juli 2012, 18:49:54
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Hallo an Alle !
Ich habe eine Frage.
Wie ist es denn nun mit der selbstständigkeit !?
Ist es eine Obliegenheit seine BWA´s dem Treuhänder zu überlassen ??
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in der WVP oder nach Freigabe ich sehe dafür keine Grundlage
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Es gibt eine Auskunftspflicht gegenüber dem TH auf verlangen:
dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
Es gibt keine Pflicht eine monatliche BAW zu erstellen.
Selbst wenn man dem TH über sein „Vermögen“ informiert, kann daraus kein Anspruch auf Entrichtung von Abführungsbeträgen abgeleitet werden. Der ergibt sich alleine aus 295 Abs. 2 InsO.