Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: horst69 am 18. Juli 2012, 18:49:54

Titel: Selbstständig in der WVP
Beitrag von: horst69 am 18. Juli 2012, 18:49:54
Hallo an Alle !

Ich habe eine Frage.

Wie ist es denn nun mit der selbstständigkeit !?

Ist es eine Obliegenheit seine BWA´s dem Treuhänder zu überlassen ??
Titel: Re: Selbstständig in der WVP
Beitrag von: Insokalle am 20. Juli 2012, 17:05:14
in der WVP oder nach Freigabe ich sehe dafür keine Grundlage
Titel: Re: Selbstständig in der WVP
Beitrag von: Feuerwald am 20. Juli 2012, 17:15:48
Es gibt eine Auskunftspflicht gegenüber dem TH auf  verlangen:

dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;

Es gibt keine Pflicht eine monatliche BAW zu erstellen.   

Selbst wenn man dem TH über sein „Vermögen“ informiert, kann daraus kein Anspruch auf  Entrichtung von Abführungsbeträgen abgeleitet werden.  Der ergibt sich alleine aus 295 Abs. 2 InsO.