Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: horst69 am 11. Oktober 2011, 15:39:46

Titel: Selbstständig in WVP-Treuhänder will BWA sehen
Beitrag von: horst69 am 11. Oktober 2011, 15:39:46
Hallo Ihr lieben !

Ich habe eine Frage bezüglich der selbstständigkeit.

Ich bin jetzt offiziell in der WVP und habe heute Post vom TH bekommen.

In diesem Schreiben steht: " Bei selbstständigen bitte ich um vierteljährliche Übersendung der Gewinnermittlung "

Ich denke mal das er es nicht einsehen darf, aber wie seht Ihr das ??
Titel: Re: Selbstständig in WVP-Treuhänder will BWA sehen
Beitrag von: paps am 11. Oktober 2011, 17:56:40
Zunächst könnte man den Th ja mal auf 295(2) Inso verweisen.
Im Gegenzug einen realistischen, abzuführenden Betrag anbieten.

Sind die Einkünfte gering, sollten auf jeden Fall Bewerbungen nachgewiesen werden.

Wir haben hier auch ständig dass Problem, dass die TH`s eine Gewinnermittlung wollen.
Begründung: Es könnten ja Millionen erwirtschaftet werden. (??)
Titel: Re: Selbstständig in WVP-Treuhänder will BWA sehen
Beitrag von: horst69 am 11. Oktober 2011, 18:05:46
Selbst wenn wir 10 Mio im Jahr erwirtschaften, pfändbar wäre doch sowieso nur der fiktive Betrag, also was soll das ??

Ich erwirtschafte genug, muss mich also nicht bewerben.

Bei ist es wie folgt:

Ich bin gelernter Installateur und bin direkt nach der Ausbildung in eine andere Sparte gegangen(selbstständigkeit).

Ich würde, laut Handwerkskammer, einen Stundenlohn von 11.56€ bekommen, bei 160 Stunden 1849,60€ brutto.
Somit würden mit 2 unterhaltsberechtigten Personen keinerlei pfändbare Beträge entstehen.

Der TH kann mir doch eigentlich gar nichts !?
Titel: Re: Selbstständig in WVP-Treuhänder will BWA sehen
Beitrag von: Pinguin am 16. Oktober 2011, 14:02:25
Ich bin auch selbstständig.
Noch nicht in der WVP.

Mein TH möchte auch die 1/4-jährliche Buchhaltung sehen, um zu schauen, ob ich eventuell was zahlen kann.

Er meinte, dass es eigentlich klar ist, dass bei mir nichts zu holen ist, aber es schon gut wäre, wenn ich ab und an mal was zahle, damit es dann mit der Restschuldbefreiung am Ende besser aussehen würde.

Da ich nichts gelernt habe, krank bin und mich wohl keiner einstellt, bzw bei einer Einstellung wohl nur sehr wenig verdienen würde, hat man mir nicht nahegelegt mich in einer Tour bewerben zu müssen.

Titel: Re: Selbstständig in WVP-Treuhänder will BWA sehen
Beitrag von: makro am 16. Oktober 2011, 15:08:53
aber es schon gut wäre, wenn ich ab und an mal was zahle, damit es dann mit der Restschuldbefreiung am Ende besser aussehen würde.

Typisch Treuhänder/Insolvenzverwalter und eigentlich totaler Unfung, denn ob überhaupt Pfändungsbeträge erwirtschaftet werden hat ja nichts mit der Erteilung der Restschuldbefreiung zu tun, sofern man sich an §295 Inso hält!

Ich werde die nächsten 2 Jahre nichts erwirtschaften da ich seit einem Jahr in Elternzeit bin, trotzdem halte ich mich an meine Obliegenheiten! Auf die 6 JAhre gesehen werde ich wohl, außer einer kleinen Steuererstattung, keinerlei Beträge abführen müssen, trotzdem sehe ich keine Problem bezüglich meiner RSB. Verfahrenskosten sind bezahlt, da genügend Masse zur Verfügung stand.
Titel: Re: Selbstständig in WVP-Treuhänder will BWA sehen
Beitrag von: Pinguin am 16. Oktober 2011, 15:57:19
Vielleicht hab ich das auch mit der Verfahrenskostenstundung verwechselt?

Ich kann das jetzt nicht mehr zu 100% sagen..............

Und ich finde es jetzt nicht wirklich schlimm, meine Buchhaltung vierteljährlich zu präsentieren.