Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: artesano am 03. April 2008, 16:28:24
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Hallo, ich habe eine frage. ich bin noch in der Wohlverhaltensphase und möchte mich aber selbstständig machen.
geht es überhaupt? und was muss ich beachten?
vielen dank in vorraus.
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geht es überhaupt?
- insolvezrechtlich geht das durchaus
und was muss ich beachten?
- §§ 295, 296 InsO
- isnb. § 295 Abs. 2 InsO.
nicht mehr und nicht weniger.
Ansonsten gibt es wie bei jeder Existenzgründung so einiges zu beachten. Und Neuverbindlichkeiten werden natürlich nicht vomn der RSB erfasst.