Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: engelchen000 am 23. März 2013, 18:00:40
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hallo, kann mir vllt jemand weiterhelfen, damit ich schon etwas wissen habe, bevor ich meinen treuhänder informiere.
mein sohn hat sein studium abgeschlossen und den master macht er in 5 monaten in china für 3 jahre. er wohnt noch bei mir. kindergeld gibt es auch ab ende des monats nicht mehr. nun hat er einen festen job für die studienfreie zeit bekommen. wie rechnet sich das nun? und zählt er wieder, wenn er weiter studiert?
vielen dank! lg E
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Ich nehme mal an, das mit dem master ein bachalor o.ä. fortgeführt werden soll. Das sorgt auch unterhaltsrechtlich für Probleme, weil der bachalor eine abgeschlossene Ausbildung ist. Es gibt aber immerhin schon OLG-Entscheidungen, die eine Unterhaltspflicht aussprechen. Voraussetzung müsste mE ein zeitlicher und ein fachlicher Zusammenhang zwischen den Ausbildungen sein.
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danke erst einmal. die frage ist, muss er von seinem jetzigen (3 Monate) verdienst, etwas abgeben oder muss ich mehr abgeben an den th? hat mein sohn was mit meiner insolvenz zu tun? für sein master-studium hat er ein stipendium bekommen.
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Wenn zunächst einmal eine Unterhaltspflicht bestehen sollte, stellt sich die Frage, ob der TH einen Antrag auf Nichtberücksichtigung als unterhaltsberechtigte Person stellen kann, weil diese eigene Einkünfte bezieht (§ 850c Abs. 4 ZPO).