Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: engelchen000 am 26. März 2013, 13:29:39

Titel: sohn studienabschluss - arbeitsvertrag für 4 monate
Beitrag von: engelchen000 am 26. März 2013, 13:29:39
hallo,

schreiben vom th, dass ich ihm persönliche und wirtschaftliche veränderungen mitteilen soll, u.a. ob sohn noch student oder schon arbeitet. dazu möchte er alle unterlagen haben, ansonsten .............. rsb gefährdet. steht übrigens unter jedem schreiben von ihm.

mein sohn hat sein studium abgeschlossen und hat nun einen arbeitsvertrag für 4 monate bekommen. ab september wird er in china weiter studieren (master).

th wird nun von mir die abschlussurkunde von meinem sohn bekommen. kindergeld wird auch nicht mehr gezahlt. muss ich dem th auch mitteilen, dass mein sohn für 4 monate arbeitet, bzw. im den vertrag geben?

danke und lg e
Titel: Re: sohn studienabschluss - arbeitsvertrag für 4 monate
Beitrag von: paps am 27. März 2013, 17:35:18
Es reicht, mit zu teilen, dass der Sohn für 4 Monate als zu berücksichtigende person entfällt. Parallel dazu gleich Mitteilen, dass in 4 Monaten ein weiterführendes Studium aufgenommen wird und somit wieder Berücksichtigung besteht.
Unterlagen zum Verdienst müssen Sie nicht vorlegen
Titel: Re: sohn studienabschluss - arbeitsvertrag für 4 monate
Beitrag von: Insokalle am 27. März 2013, 19:03:18
Mir stellt sich zusätzlich die Frage, ob der Wegfall der Unterhaltspflicht nicht ohnehin dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss.
Titel: Re: sohn studienabschluss - arbeitsvertrag für 4 monate
Beitrag von: engelchen000 am 28. März 2013, 15:06:19
ich bin in rente, habe sozusagen keinen arbeitgeber mehr.