Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: zebra am 27. Dezember 2012, 12:01:36

Titel: Sohn will wieder einziehen
Beitrag von: zebra am 27. Dezember 2012, 12:01:36
Ich bräuchte bitte dringend einen Rat.Mein Sohn(23)möchte nach Auslandsaufenthalt wieder bei mir einziehen.Da er noch keine Arbeit hier hat,müsste er AGII oder HartzIV beantragen.Ich bin in der WPV und habe Angst davor,was sich alles ändern könnte,was ich wo angeben müsste und ob ich mich damit in Schwierigkeiten bringe.Ich möchte auf keinen Fall mein Verfahren gefährden.Ich habe noch 28 Monate vor mir. Wer kann mir da weiterhelfen? Im vorraus vielen Dank.
Titel: Re: Sohn will wieder einziehen
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 27. Dezember 2012, 12:29:40
Was soll da passieren? NICHTS! Das Einkommen ihres Sohnes, egal ob Hartz4 oder sonstiges hat nicht mit ihrem Verfahren zu tun.
Titel: Re: Sohn will wieder einziehen
Beitrag von: Der_Alte am 27. Dezember 2012, 13:27:50
ALG II bei einer Bedarfsgemeinschaft?

Wenn der Sohn wieder einzieht müssen Sie ihn als Teil der Bedarfsgemeinschaft unterhalten. Ob er Leistungen nach dem ALG II beziehen kann, müsste wohl erst geprüft werden.
Ihr Sohn ist vermutlich wieder unterhaltsberechtigte Person, so dass sich Ihr pfändbarer Anteil verringern dürfte. Möglicherweise steht Ihnen auch Kindergeld zu.

Für den Fortgang der Wohlverhaltensphase hat der Wiedereinzug des Sohnes keine Bedeutung.