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Autor Thema: Sonderzahlung in der WP nach Vertragsende  (Gelesen 2889 mal)

Arcus

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Sonderzahlung in der WP nach Vertragsende
« am: 26. Januar 2009, 18:07:54 »

Hallo zusammen,

nach intensivem Suchen konnte ich leider keine Antwort auf mein Anliegen finden und vielleicht kann mr jemand von Euch eine Auskunft geben, wäre super .
Bin als Versicherungsvermittler selbständig und in der Wohlverhaltensperiode. Kommendes Jahr im August ( 08/2010 ) sollte dann die Restschuldbefreiung erteilt werden. Nun endet aus verschiedenen Gründen mein Agenturvertrag zum 30.04.2009 und nach diesem Zeitpunkt werde ich wohl als Angestellter einer anderen Tätigkeit nachgehen.
Aufgrund meiner mehrjährigen Tätigkeit für ein Versicherungsunternehmen erhalte ich "nach Vertragsende" eine vierstellige Sonderzahlung als s. g. Ausgleichsanspruch.
Dieses Geld hat meiner Meinung nach nichts mit von der Abtretungserklärung erfassten Bezüge             
§ 295InsO Abs. 3 zu tun.
Oder irre ich mich ??  Was meint Ihr dazu ?  Muss ich diese Sonderzahlung dem IV melden ??
Freue mich auf baldige Antworten  :wink:
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paps

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Re: Sonderzahlung in der WP nach Vertragsende
« Antwort #1 am: 26. Januar 2009, 21:38:26 »

Aus meiner Sicht ist die Ausgleichszahlung an einen Handelsvertreter ganz klar dem Einkommen zuzurechnen.

Ich vereinfache mal, damit andere es auch nachvollziehen können.

Mit dem Ausscheiden steht ihnen eine Provisionszahlung (für eingebrachte Verträge bei denen die Provision noch nicht geflossen ist) zu.
Diese berechnet sich auf den tatsächlich offenen Wert, maximal 1 durchschnittliches Jahresprovisionsaufkommen.

Somit ist es aus meiner Sicht eine vorgezogene Provisionszahlung und damit Einkommen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Arcus

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Re: Sonderzahlung in der WP nach Vertragsende
« Antwort #2 am: 26. Januar 2009, 21:59:50 »

Hallo paps,

zuerst mal Danke für die schnelle Antwort.
Der Ausgleichsanspruch hat jedoch nichts mit Verträgen, bei denen die Provision noch nicht geflossen ist, zu tun.
Zitat : Der Ausgleichsanspruch soll dem Handelsvertreter für einen auf seine Leistung zurückzuführenden Vorteil des Unternehmers eine Gegenleistung verschaffen. Der Vorteil des Unternehmers liegt dabei in der fortdauernden Nutzung des vom Handelsvertreter geschaffenen Kundenstammes auch nach Beendigung des Handelsvertretervertrages.

Es ist also eine Art Bonus / Abfindung, also keine Provisionszahlung.
Wissen Sie Rat ?

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lucca_m

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Re: Sonderzahlung in der WP nach Vertragsende
« Antwort #3 am: 27. Januar 2009, 13:08:21 »

Sie sehen das richtig. Es ist kein Einkommen aus abhängiger Beschäftigung. Wie und in welcher Höhe haben Sie bisher Ihre Pfändungsbeiträge gezahlt?
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Arcus

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Re: Sonderzahlung in der WP nach Vertragsende
« Antwort #4 am: 27. Januar 2009, 13:12:16 »

Aus meinem monatliches Einkommen aus Abschluß- und Bestandsprovisionen abzgl. meiner betrieblichen Ausgaben und dies als Quartalsabrechnung. Das was dann Netto übrig ist durch 3 geteilt = mein monatliches Nettoeinkommen, aus welchem bezahlt werden muß.
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lucca_m

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Re: Sonderzahlung in der WP nach Vertragsende
« Antwort #5 am: 27. Januar 2009, 17:55:38 »

Als selbständiger haben Sie die Gläubiger so zu stellen, als seien Sie abhängig beschäftigt. Wären Sie also bei einer Versicherung als Vermittel fest angestellt und bekämen dafür 1.800 EUR netto (inkl. der Provisionen) dann müssten höchstens 570,oo EUR - abhängig der Anzahl unterhaltspflichtiger Personen - abgeführt werden. Ein marktgerechtes vergleichbares Gehalt wird dann als Berechnungsgrundlage für die Abführung Selbständiger genommen.

Wenn diese 1.800 als marktgerecht wären, so müssten Sie max. 570 EUR abführen. Der Sinn dieser Regelung (§295-2 INSO) liegt in der Nichtbenachteiligung der Gläubiger im Falle geringerer Umsätze eines Selbständigen. Diese 570 EUR müssten auch dann abgeführt werden, wenn in einem Monat kein Umsatz generiert wird.

Daher sit es auch egal in welcehr Höhe Sie als Selbständiger Provisionen und Abfindungen bekommen. Sie müssen diese lediglich versteuern.
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Arcus

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Re: Sonderzahlung in der WP nach Vertragsende
« Antwort #6 am: 28. Januar 2009, 08:33:32 »

In den vergangenen 4 Jahren habe ich meine Abrechnung immer monatlich an den IV geschickt. Als meine Gesellschaft von der Inso erfuhr, wurden meine Provisionszahlungen auf Pro-rata umgestellt. Da zu diesem Zeitpunkt meine Kinder noch bei mir wohnten, habe ich bisher nur gesamt ca. 250 € an den IV überweisen müssen. Seit ca. einem Jahr sind nun alle Kinder aus dem Haus, die Abrechnung mache ich wie bereits geschrieben vierteljährlich, durch die Pro-rata-Zahlungen habe ich nie so viel Netto, das etwas zum Pfänden übrig bleibt.
Seit 2004 hat mich der IV ein einziges mal angeschrieben ( November 2007 ) und um Vorlage von Belegen ( Stichprobe für eine Monatsabrechnung ) gebeten, sonst sehe und höre ich nichts von ihm. Ich schicke brav vierteljährlich die Abrechnung an das Inso-Büro, habe immer ca. 500 € - 800 € Netto und wenn meine Partnerin nicht arbeiten würde ... 
Das ist der Stand der Dinge.
 :dntknw:
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