Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Anton43 am 14. Januar 2010, 16:13:09

Titel: Sonderzahlung
Beitrag von: Anton43 am 14. Januar 2010, 16:13:09
Hallo!

Kann mir jemand helfen?Wir haben mit dem Januargehalt eine Sonderzahlung erhalten,es wurde vom Vorstand beschlossen,daß alle Mitarbeiter der Firma eine Sonderzahlung  erhalten werden.Der Betrag entspricht 30 % des Novembergrundgehaltes 2009,die bei mir 618,-Euro betragen.Geblieben sind mir nicht mal 50,-Euro,ist das richtig so?Darf eine einmalige Sonderzahlung gepfändet werden?

LG Anton
Titel: Re: Sonderzahlung
Beitrag von: paps am 14. Januar 2010, 17:10:34
Ja als reine Sonderzahlung.
Zitat von: §850ffZPO
(4) Die Pfändung des in Geld zahlbaren Arbeitseinkommens erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner aus der Arbeits- oder Dienstleistung zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart.

Unpfändbar sind...
2. ...Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
Titel: Re: Sonderzahlung
Beitrag von: Anton43 am 14. Januar 2010, 18:10:22
Danke Paps,finde es zwar nicht ok,aber was will man machen,ist eben so bin froh wenn alles vorbei ist,bin jetzt im 5.Jahr

LG Anton
Titel: Re: Sonderzahlung
Beitrag von: zockerman am 20. Januar 2010, 18:50:02
Hallo zusammen,

also wenn ich das richtig verstehe kann eine Sonderzahlung, nicht aber Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld gepfändet werden ? Wie sieht es mit einer "Jahressondervergütung" aus, welche als Bonus für erreichte Ziele gezahlt wird ? Vor allem wenn sie jedes Jahr statt Weihnachts.- und Urlaubsgeld gezahlt wird ? Nur die Beträge sind je nach erreichten Zielen verschieden.

Ich hatte irgendwo gelesen, das Sonderzahlungen, egal welche,  bis zu einem Betrag von 500 € nicht gepfändet werden können ???


viele Grüße Alex

Titel: Re: Sonderzahlung
Beitrag von: paps am 20. Januar 2010, 19:10:47
lesen Sie doch bitte mal den ersten Satz von Antons Beitrag (#01)

Gibt es in ihrem Fall eine Betriebsvereinbarung, dass anstelle von Weihnachts- und Urlaubsgeld diese Sonderzahlung gezahlt wird, könnte man zumindest im Zeitlichen Rahmen mit dem Weihnachtsfest von einer Freistellung von 500,- ausgehen.