Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Anton43 am 14. Januar 2010, 16:13:09
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Hallo!
Kann mir jemand helfen?Wir haben mit dem Januargehalt eine Sonderzahlung erhalten,es wurde vom Vorstand beschlossen,daß alle Mitarbeiter der Firma eine Sonderzahlung erhalten werden.Der Betrag entspricht 30 % des Novembergrundgehaltes 2009,die bei mir 618,-Euro betragen.Geblieben sind mir nicht mal 50,-Euro,ist das richtig so?Darf eine einmalige Sonderzahlung gepfändet werden?
LG Anton
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Ja als reine Sonderzahlung.
(4) Die Pfändung des in Geld zahlbaren Arbeitseinkommens erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner aus der Arbeits- oder Dienstleistung zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart.
Unpfändbar sind...
2. ...Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
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Danke Paps,finde es zwar nicht ok,aber was will man machen,ist eben so bin froh wenn alles vorbei ist,bin jetzt im 5.Jahr
LG Anton
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Hallo zusammen,
also wenn ich das richtig verstehe kann eine Sonderzahlung, nicht aber Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld gepfändet werden ? Wie sieht es mit einer "Jahressondervergütung" aus, welche als Bonus für erreichte Ziele gezahlt wird ? Vor allem wenn sie jedes Jahr statt Weihnachts.- und Urlaubsgeld gezahlt wird ? Nur die Beträge sind je nach erreichten Zielen verschieden.
Ich hatte irgendwo gelesen, das Sonderzahlungen, egal welche, bis zu einem Betrag von 500 € nicht gepfändet werden können ???
viele Grüße Alex
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lesen Sie doch bitte mal den ersten Satz von Antons Beitrag (#01)
Gibt es in ihrem Fall eine Betriebsvereinbarung, dass anstelle von Weihnachts- und Urlaubsgeld diese Sonderzahlung gezahlt wird, könnte man zumindest im Zeitlichen Rahmen mit dem Weihnachtsfest von einer Freistellung von 500,- ausgehen.