Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: sille am 16. Januar 2009, 09:07:38
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Hallo an alle,
seit Oktober 2008 ist mein Insoverfahren offiziell abgeschlossen und ich befinde mich nun in der Wohlverhaltensphase.
Schon von Anfang an habe ich auf meiner Gehaltsabrechnung einen Nettoabzug für meine Monatskarte BVG die ich über meinen AG einfach günstiger beziehe. Vor 4 Jharen habe ich meinen Führerschein gemacht und trage diesen seitdem mit mir spazieren. Nun möchte ich mir endlich mal ein Auto zulegen um Fahrpraxis zu bekommen. das ist ja auch wichtig. Vielleciht benötige ich diese Fahrpraxis mal aus beruflcihen Gründen. Ich habe ein Auto gefunden für 1.900€ bj. 1996 ;)
Da ich ja schon meine Monatskarte habe ist offensichtlich das ich das Auto aus Freizeitvergnügen nutzen möchte.
Finanzieren werde ich das Auto 1. aus der nächsten Steuererklärungen (das Guthaben darf ich ja jetzt behalten) und aus unpfändbaren beträgen wie Weihnachtsgeld und Leistungszulagen.
Morgen werde ich das Auto kaufen.
:gruebel:
Frage: Kann mein Name in dem Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein stehen? darf ich das Auto auf mich versichern? Ich ahbe im Internet gelesen das ich jetzt Vermögen haben darf. Muss ich meinem TH von dem Auto erzählen? Mir ist einfach nur wichtig, das ich gegen keine Obliegenheiten verstoße. :Oh_no:
Am Dienstag soll das Fahrzeug umgemeldet werden auf mich was mir lieber wäre oder auf meinen Freund. Was ist besser? Eine Versicherung habe ich auch schon gefunden die bezahlbar ist. ;)
Für kompetente Antworten bedanke ich mich schon mal im Voraus.
Ich bin echt froh das es so ein Forum gibt.
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Sie können das Auto kaufen, falls Sie tatsächlich in der WVP sind. Kein Problem.
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Und ich mus meinem TH davon auch nichts sagen? :gruebel:
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Nein, gehört nicht zu Ihren Obligenheiten.
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Hallo,
ich möchte hier mal zu Bedenken geben, dass ich es eh schon bescheiden finde, Dinge zu kaufen von Geldern, die man nun noch nicht wirklich hat. Im übrigen gilt doch auch immer noch eines: Bis zum Abschluß des Insolvenzverfahrens gehen Steuererstattungen in die Masse und hier kann es doch auch bedeuten: Der Anteil der möglichen Steuererstattung bis Oktober 2008 geht zur Masse und der Rest geht an Sille.
LG
MissTraut
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das tut auch nichts zur Sache und mit meiner Frage nichts zu tun. Mein Freund streckt mir das Geld für 3 Monate vor. Und da mein Insoverfahren vo dem 31.12.2008 abgeschlossen war und mir die Steuererstatung erst im März 2009 zufließen wird (ich weiss wie viel es wird da ich vom Fach bin) darf ich Summe komplett beahlten.
Nicht ohne Grund schrieb ich das für kompetente Antworten dankbar bin. Was sie hier im Bezug auf die Steuererstattung schreiben ist einfach schlichtweg falsch. Das weiss ich aus sehr sicherer Hand.
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Welche Hand ist schon sicher?
Wie war dies doch gleich...?" ... ein Pleitier ist ein Mensch ohne Geld und Zeit, aber mit viel gemachter Erfahrung .." ( frei nach Anne Koark)
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Schön gesagt. Ich weiss es von meinem TH :wink:
Ich denke der "Hand " kann ich vertrauen. :thumbup:
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Manche TH nehmen es nicht wirklich so genau, wenn bestimmt Voraussetzungen vorliegen.
z.B. StKl III , somit höheres mtl. Pfändungsnetto und weniger Erstattung. Dann ist der Ausgleich ja schon monatlich gekommen.