Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: tonajuja am 27. September 2007, 12:02:26
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Hallo,
ich habe vor meinem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ein Mietkautionskonto anlegen müssen. Dieses habe ich auch als Vermögen im Antrag mit angegeben. Nun befinde ich mich in der Wohlverhaltensperiode. Ich bin umgezogen und möchte das Konto auflösen. Kann ich den Betrag auf dem Sparbuch behalten?
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im Allgemeinen ja,
nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens erhält man das Verfügungs-/Verwaltungsrecht
zurück. Wenn hier keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde, kann frei verfügt werden.
Gruss
Feuerwald
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Wie ist es , wenn die Kaution für Mietrückstände, Renovierungsarbeiten aufgebraucht wird ?
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Im laufendem Insolvenzverfahren würde ich das vorsätzlich Abwohnen der Kaution nicht empfehlen.
In der WVP spielt es im Grunde keine Rolle, da die Kaution in aller Regel frei ist und darüber verfügt werden kann.
Gruss
Feuerwald