Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: 35jahre am 09. Juni 2012, 14:36:33
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ich hoffe ihr könnt mir helfen
ich habe am 2.7.2012 schlusstermin,wie sieht das aus darf ich dann wieder Geld zurück legen für notfälle
wie z.b ein Sparbuch aufmachen
währe für eine schnelle antwort dankbar
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Hallo !
In der WVP dürfen Sie alles machen, worauf Sie Lust haben !
Selbstverständlich können Sie dann aus Ihrem unpfändbaren Einkommen wieder Rücklagen bilden.
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Die WVP beginnt allerdings nicht mit dem Schlsstermin, sondern erst mit der Ankündigung der RSB.
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auch nicht, die WVP beginnt nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens