Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: 35jahre am 09. Juni 2012, 14:36:33

Titel: sparbuch
Beitrag von: 35jahre am 09. Juni 2012, 14:36:33
ich hoffe ihr könnt mir helfen

ich habe am 2.7.2012 schlusstermin,wie sieht das aus darf ich dann wieder Geld zurück legen für notfälle

wie z.b ein Sparbuch aufmachen

währe für eine schnelle antwort dankbar
Titel: Re: sparbuch
Beitrag von: horst69 am 09. Juni 2012, 14:53:38
Hallo !

In der WVP dürfen Sie alles machen, worauf Sie Lust haben !

Selbstverständlich können Sie dann aus Ihrem unpfändbaren Einkommen wieder Rücklagen bilden.
Titel: Re: sparbuch
Beitrag von: Der_Alte am 09. Juni 2012, 18:02:55
Die WVP beginnt allerdings nicht mit dem Schlsstermin, sondern erst mit der Ankündigung der RSB.
Titel: Re: sparbuch
Beitrag von: Insokalle am 09. Juni 2012, 18:12:41
auch nicht, die WVP beginnt nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens