Schulden > Die Wohlverhaltensperiode

Sparkonto für mich & für meine Tochter

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Isopropilprophemil:
Guten Morgen!

Ich bin noch völlig neu hier und hoffe, dass ich im richtigen Bereich poste?! Ich befinde mich aktuell in der sog. Wohlverhaltensperiode und habe ein paar Fragen:

1.)
Darf ich für mich ein Sparbuch eröffnen, auf das ich regelmäßig einzahle?
2.)
Darf ich für meine Tochter ein Sparbuch eröffnen, auf das ich regelmäßig einzahle?
3.)
Darf mein Insolvenzverwalter dann an dieses Geld heran?
4.)
Muss ich meinen Insolvenzverwalter in der Wohlverhaltensperiode darüber informieren, wenn ich diese Sparbücher eröffnen würde?

Vielen Dank im Voraus

VG Iso

HausH:
moin,

zu 1+2) ja
zu 3) Nein, ich gehe davon aus das der pfändbare teil deines Einkommens an den Verwalter geht. Was du mit dem pfändungsfreien Betrag machst ist deine Sache
zu 4) Nein

Du kannst auch z.B. einen Bausparvertrag abschließen und darauf die Vermögenswirksamen Leistungen deines Arbeitgebers einzahlen lassen, etwas dazu legen. So hab ich das damals gemacht in der Wohlverhaltensphase. Hat keinen interessiert...heute liegt der Vertrag zuteilungsreif vor, ich spare den aber weiter an weil ich da wenigstens 1 % zinsen kriege :)

gruß HausH

Isopropilprophemil:
Vielen Dank für die Antwort. Insbesondere bei Nr. 4 möchte ich ganz sicher sein.

Viele Grüße

Iso

Isopropilprophemil:
Du hast trotz und in der Wohlverhaltensperiode mit negativer Schufa ohne Probleme einen Bausparvertrag abschkließen können?

HausH:
moin,

ja, und das problemlos. Habe darauf die Vermögenswirksamen Leistungen einzahlen lassen und einen Teil selber beigesteuert, den ich dann auch noch erhöht habe.

gruß HausH

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