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Autor Thema: Spritkosten  (Gelesen 2368 mal)

senfie

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Spritkosten
« am: 30. Januar 2008, 18:02:43 »

Hallo zusammen,
im Internet bin ich leider nirgendwo fündig geworden und hoffe hier auf Hilfe.

Mein LG ist nun seit einem halben Jahr in der Wohlverhaltensphase und wieder berufstätig. Er muss täglich 80 Kilometer fahren, um arbeiten zu dürfen. Wie sieht es nun mit den Spritkosten aus? Er arbeitet ja auch für seine Gläubiger, darf ja nur knapp 1000 Euro behalten, der Rest wird gepfändet.  Müssten die Spritkosten nicht eigentlich auf die knapp 1000 Euro noch draufgerechnet werden? Als Steuern bekommt er sie ja auch nicht wieder.
Kennt sich jemand damit aus?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Vielen Dank und liebe Grüße
Conny
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paps

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Re: Spritkosten
« Antwort #1 am: 30. Januar 2008, 18:40:43 »

Zum einen könnte er sich die erhöhte Kilometerleistung als Werbungskosten auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, dann verbliebe mehr Netto und somit auch mehr unpfändbares.

Zum anderen könnte ein Antrag nach 850f ZPO gestellt werden, um ihm einen höheren pfandfreien betrag zu belassen.
Zitat
§ 850f
Änderung des unpfändbaren Betrages
(1) Das Vollstreckungsgericht kann dem Schuldner auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wenn 
a)  der Schuldner nachweist, dass bei Anwendung der Pfändungsfreigrenzen entsprechend der Anlage zu diesem Gesetz (zu § 850c) der notwendige Lebensunterhalt im Sinne des Dritten und Elften Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für sich und für die Personen, denen er Unterhalt zu gewähren hat, nicht gedeckt ist,
 b)  besondere Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen oder beruflichen Gründen oder
 c)  der besondere Umfang der gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners, insbesondere die Zahl der Unterhaltsberechtigten, dies erfordern

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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senfie

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Re: Spritkosten
« Antwort #2 am: 30. Januar 2008, 20:49:41 »

Vielen Dank Paps, aber erhöht sich mit dem Nettoeinkommen nicht auch der pfändbare Betrag?

LG
Conny
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paps

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Re: Spritkosten
« Antwort #3 am: 31. Januar 2008, 19:28:09 »

Sicher erhöht sich der pfändbare Betrag, aber genauso verbleibt ja mehr bei Ihnen

Schauen Sie doch einfach mal rechts in die Pfändungstabelle
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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