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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Steuer 2007  (Gelesen 5738 mal)

NRW2007

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Steuer 2007
« am: 19. April 2008, 10:36:28 »

ich habe hier in verschieden Foren immer Pro und Kontraantworten gelesen.
Ich bin seit Sept 2007 in der WHP und möchte jetzt meine Steuererklärung machen.
1. Muß ich angeben das ich IV bin.
2. Muß mein TH über die Erklärung informiert werden
3. wer erhält die Rückerstattung bzw. gibt es eine Staffelung für einen    evtl.  Selbstbehalt ?

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ThoFa

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Re: Steuer 2007
« Antwort #1 am: 19. April 2008, 12:42:43 »

Hallo,

1. Sie sind der IV ?  :wink: Nein, Sie müssen nicht angeben, dass Sie in der Insolvenz (bzw. WVP) sind, dass weiss das FA ohnehin.

2. Nein

3. Die Rückerstattung erhalten Sie, es sei denn der TH beantragt eine Nachtragsverteilung und bekommt die durch. Dann erhalten Sie die Erstattung für Oktober bis Dezember und der Rest der TH. Sollte das Finanzamt Gläubiger im Verfahren sein, bekommen die alles, sofern sie aufrechnen.

MfG

ThoFa
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Feuerwald

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Re: Steuer 2007
« Antwort #2 am: 19. April 2008, 12:55:39 »

"Ich bin seit Sept 2007 in der WHP"

da haben wir es ja schon,
tatsächlich Wohlverhaltesphase oder doch noch laufendes Insolvenzverfahren ?
Nach dem Sie der Meinugn sind, Ihre Wohlverhaltensphase begann mit Eröffung des Insolvenzverfahrens, kann es zu absolut falschen Antworten kommn.

Gruss
Feuerwald

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ThoFa

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Re: Steuer 2007
« Antwort #3 am: 19. April 2008, 13:28:07 »

Hallo,

nun sollten Sie nicht in der WVP sein, dann geht die Erstattung kplt. zur Masse und der IV/TH hat Ihre Erklärung zu machen.

MfG

ThoFa
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NRW2007

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Re: Steuer 2007
« Antwort #4 am: 20. April 2008, 00:00:35 »

hmmh, also ich habe vom Amtsgericht den Beschluß vorliegen, daß am 24.09.2007 das Verfahren eröffnet wurde.
So wie ich meinem TH verstanden habe beginnt ab der Eröffnung die WHP.

Hoffe, daß Ihr mir mit dieser Info sagen könnt, wo ich denn nun stehe ??
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paps

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Re: Steuer 2007
« Antwort #5 am: 20. April 2008, 11:55:50 »

Kurz gesagt:
Eröffnung, Verwertung, Beendigung des Verfahrens .
Danach beginnt die Zeit des Wohlverhaltens (§295InsO)

Die Abtretungsphase (72 Monate) rechnet ab Beginn.

Bei einer Eröffnung am 24.09.07 sollten sie also noch voll im Verfahren stecken.
Es sollte somit kein Beschluß zur Aufhebung und Ankündigung der RSB vorliegen.

Sie können auch in Ihrem Beschluß mal nachschauen ob da was mit Prüftermin / Forderungsanmldung oder ähnlichem sTeht.
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MissTraut

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Re: Steuer 2007
« Antwort #6 am: 20. April 2008, 15:10:21 »

Hallo,

mein Verfahren wurde am 07.09.2007 eröffnet, habe auch die Info erhalten, daß alles im schriftlichen Verfahren abgewickelt werden soll, Schlußtermin wurde bestimmt.

Beim Gespräch mit IV wurde mir auch gesagt, daß für mich insoweit alles erledigt sei und ich mich quasi in der WVP fühlen könnte da alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

Das bin ich aber nun nicht:
Noch ist das Verfahren nicht abgeschlossen. Und auf diese Info werde ich wohl auch noch einige Monate warten dürfen/müssen. 

Dies ist einer der Gründe warum meine Steuerrückerstattung für 2007 komplett der Masse zugeführt wird und ich gehe mal verschärft davon aus, daß dies auch für 2008 geschehen wird, zumindest ein großer Teil davon.

Vom IV habe ich bislang nichts mehr gehört, doch ja, ein Schreiben habe ich bekommen mit einem netten Dankeschön, da ich meine Steuererklärung 2007 selbst erstellt und im Januar 08 direkt beim Finanzamt eingereicht habe (IV hat eine Kopie von mir erhalten).

LG
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cuxi

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Re: Steuer 2007
« Antwort #7 am: 20. April 2008, 16:38:05 »

Also heisst das, wenn wir in der WVP sind bekommen wir die Einkommenssteuer gezahlt und diese geht nicht in die Masse?
Bzw. geht diese dann nur bis zum pfändbaren Betrag an uns?
Viele Fragen und keine Ahnung   :thumbup:

Viele Grüße
cuxi
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paps

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Re: Steuer 2007
« Antwort #8 am: 20. April 2008, 18:54:28 »

Nach MissTraut darf ich dann auch nochmal zitieren:

Zitat
".....die Steuererstattung ist für die Zeit vor und während des Insolvenzverfahrens massezugehörig und wird gänzlich eingezogen.
- Die Steuererstattung unterliegt für die Zeit nach Aufhebung des Insolvenzverfahren, der sog. Wohlverhaltensphase nicht mehr dem Insolvenzbeschlag und wird nicht von der Abtretung des Treuhänders erfasst und kann somit auch nicht mehr von Treuhänder eingezogen werden. Allenfalls kann das Finanzamt als Insolvenzgläubiger eine Aufrechung betreiben.
Man muss daher, wie so oft, immer unterscheiden, im welchen Verfahrensabschnitt man sich befindet....."
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cuxi

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Re: Steuer 2007
« Antwort #9 am: 21. April 2008, 11:15:39 »

Verständnissache:

Laut tel. Auskunft beim Insolvenzgericht hat meine WVP mit der Eröffnung  am 27.08.07 begonnen.
Ich habe eine lohnsteuerpflichtige Tätigkeit am 01.09.07 begonnen, zuvor habe ich Bafög und danach Hartz IV bezogen.
Also wurde die Lohnsteuer nach Beginn der WVP gezahlt.
Laut Finanzamt würde ich als AN die gezahlte Lohnsteuer komplett zurück bekommen.
Die Dame vom FA klärt meinen Fall nun nochmal, wann die Zahlungen usw. gekommen sind. Den Beschluss vom Schlusstermin (08.04.08) hat Sie noch nicht vorliegen.

Also müsste meiner Ansischt nach die Steuerrückerstattung komplett an mich gehen, oder sehe ich da was falsch?

Mit vielen Grüßen,

cuxi
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dobberstein

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Re: Steuer 2007
« Antwort #10 am: 21. April 2008, 11:47:44 »

????????????????? Welche Schriftsätze hast Du bisher seitens des Insolvenzgerichtes vorliegend ???
1) Eröffnungsbeschluß......... und dann ????
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cuxi

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Re: Steuer 2007
« Antwort #11 am: 21. April 2008, 17:42:35 »

Also Eröffnung war am 27.08.07
Der Schlusstermin am 08.04.08
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MissTraut

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Re: Steuer 2007
« Antwort #12 am: 21. April 2008, 18:34:51 »

Hallo Cuxi, geh doch mal einfach nach all dem vorher Geschriebenen davon aus, daß Deine Insolvenz noch nicht abgeschlossen ist. Allein die Anberaumung eines Schlußtermins läßt diesen Rückschluß nicht zwangsläufig zu. Dir fehlt ganz entscheidend ein Schreiben, wonach die Inso aufgehoben ist. Dies kann auch noch einige  Wochen/Monate auf sich warten lassen.

Schau mal nach www.insolvenzbekanntmachungen.de, dort ist der Stand Deines Verfahrens eingetragen.

LG
MissTraut

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cuxi

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Re: Steuer 2007
« Antwort #13 am: 22. April 2008, 18:37:13 »

AZ XXX  In dem Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des Name, Adresse,  ist dem Schuldner durch Beschluss vom 08.04.2008 die Restschuldbefreiung rechtskräftig angekündigt. Ihm wird Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn er während der Laufzeit der Abtretungserklärung (Wohlverhaltensperiode) die Obliegenheiten gemäß § 295 Insolvenzordnung (InsO) erfüllt und die Restschuldbefreiung nicht zuvor nach §§ 296 ff. InsO versagt wird. Die Wohlverhaltensperiode beträgt sechs Jahre, beginnend mit der Verfahrenseröffnung am 27.08.2007. Zum Treuhänder ist Name und Adresse des Treuhänders bestimmt worden.

Die pfändbaren Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge gehen nach Maßgabe der Abtretungserklärung auf den Treuhänder über.

Amtsgericht Cuxhaven, 10.04.2008

Das ist der Auszug von: www.insolvenzbekanntmachungen.de

2. Auszug gleichen Datums:
Das Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des ,Name und Adresse des Schuldners,  ist  nach Abhaltung des Schlusstermins aufgehoben worden. Eine Schlussverteilung hat nicht stattgefunden, da keine Masse zur Verfügung stand.



« Letzte Änderung: 22. April 2008, 18:41:00 von cuxi »
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NRW2007

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Re: Steuer 2007
« Antwort #14 am: 22. April 2008, 19:11:05 »

hallo liebe Moderatoren,
Ihr habt Recht, habe mal bei meinem TH angerufen. Eröffnung hat stattgefunden ( im Durchschnitt rechnet man 1/2 Jahr bis das Verfahren durch ist ) aufgrund der trägen Gläubiger... kann es jetzt nochmal bis zu einem halben Jahr dauern.

Die Zahlungen gelten ab Eröffnung und gelten auch schon als WHP.
Meine Steuererklärung muß ich an meinen TH schicken, da er diesen als Insolvenzverwalter unterschreiben muß.

Trotzdem vielen Dank für Eure Antworten.
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paps

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Re: Steuer 2007
« Antwort #15 am: 22. April 2008, 21:08:59 »

@cuxi
Somit sind Erstattungen bis 2007 Massezugehörig. Ev noch bis 04.08.

Wurde keine Nachtragsverteilung beantragtgt, könnte die Erstattung 2007, wenn die Erklärung jetzt erst abgegeben wird auch bei Ihnen verbeliben.
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Re: Steuer 2007
« Antwort #16 am: 22. April 2008, 22:22:06 »


Meine Steuererklärung muß ich an meinen TH schicken, da er diesen als Insolvenzverwalter unterschreiben muss.

Hallo NRW2007,

Ich habe für 2006 meine 1.  Steuererklärung nach  genehmigtem Verfahren gemacht. Musste aber nichts von meiner TH unterschreiben lassen oder zusenden. Ich wurde von Ihr lediglich daraufhingewiesen Steuererklärung zu machen., allerdings erst nachdem ich Das von mir aus schon gemacht hatte  :juchu:.

Tja , und dann schickt das FA mir den Scheck über den Erstattungsbetrag zu.  Das hab ich dann natürlich der TH gesagt und gefragt ob ich den Scheck an sie senden soll. Und oh Wunder...sie wollte nur wissen wie hoch der Betrag wäre, bemerkte noch, dass das FA den Scheck, bzw. den Betrag an sie hätte schicken müssen und sagte ich solle ihn auf meinem Konto gutschreiben lassen und dann den Betrag an an sie überweisen.  Sie wollte nicht mal eine Kopie vom Scheck haben.
Mal sehen wie es dieses Jahr  ist.

liebe Grüsse

Roja
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cuxi

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Re: Steuer 2007
« Antwort #17 am: 23. April 2008, 09:29:57 »

@cuxi
Somit sind Erstattungen bis 2007 Massezugehörig. Ev noch bis 04.08.

Wurde keine Nachtragsverteilung beantragtgt, könnte die Erstattung 2007, wenn die Erklärung jetzt erst abgegeben wird auch bei Ihnen verbeliben.

Antrag wurde im Februar 08 abgegeben. Bescheid vom Finanzamt ist vom 21.04.08
In meinen Schreiben vom Gericht steht nichts von einer Nachtragsverteilung.

Vielen Dank für Ihre Mühe
cuxi
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NRW2007

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Re: Steuer 2007
« Antwort #18 am: 27. April 2008, 10:43:50 »

na ja, werde da mal Vorsicht walten lassen. Da ich ja nun inzwischen erfahren habe, daß ich noch mitten in der Eröffnung stecke, dank meiner Gläubiger, die sich viel Zeit nehmen. Die Rückerstattung bezieht sich ja auf das Jahr 2007 und da wurde Eröffnet, wird meine Erstattung ja gewiss auch zur Masse gezählt werden.  Wenn sich das weiter hinzieht, wird schätzungsweise auch das Jahr 2008 komplett an den TH gehen. Zumindest meine Vermutung. Sollte es anders kommen, freu ich mich natürlich, habe aber die Gewissheit nicht gegen irgendwelche Regeln verstoßen zu haben.
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cuxi

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Re: Steuer 2007
« Antwort #19 am: 29. April 2008, 10:47:46 »

Was meiner Meinung nach nur sehr merkwürdig ist, ist folgendes:
Normal zählt ja immer der Geldeingang der Geldeingänge. Wieso nicht bei einer Steuererstattung?
Kann ja schlecht die Steuererklärung für 2007 schon 2007 einreichen  :dntknw:

Werde mal sehen was mein TH nun auf meine Anfrage hin antwortet

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