Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: LiesschenMueller am 25. Januar 2013, 12:37:11

Titel: Steuer WVP überwiesen an TH / Abtretungserklärung/ Erstattung KV
Beitrag von: LiesschenMueller am 25. Januar 2013, 12:37:11
Hallo und guten Tag,
nachdem ich seit 3 Tagen nichts anderes mache als hier zu lesen um eine Lösung für meine Fragen zu finden, aber nicht fündig werde hier mein Problem. Vielleicht kann mir ja jemand helfen  :cheesy:
Insoverfahren aufgehoben am / Rechtskräftig seit 11.12.2012
1.
In einem Brief des Amtsgerichts steht folgendes : Die Abtretungserklärung wird auf 6 Jahre festgesetzt.       Sie endet am 12.10.2017. Was bedeutet das, insbesondere das Wort "Abtretungserklärung"
2.
Ich habe für das Jahr 2011 die Steuererklärung gemacht ( AZ, 2 Kinder, vollzeit berufstätig)
Die Erstattung ging,wie es sich gehört an den TH.
Jedoch bekam ich weder vom FA noch vom TH Bescheid darüber. Habe mir dann ein Kopie des Bescheids beim FA geholt.
Wenn ich es richtig sehe geht meine ST- Erklärung für 2012 wieder komplett an den TH. Was jedoch muss ich machen wenn ich de Erklärung für 2013 mache, damit diese nicht direkt an den TH geht ?
Ich habe in den schreiben des Gerichts nichts über eine Nachverteilung gefunden.
3.
Ich werde im nächsten Jahr für die Zahnspangen der Kinder eine Erstattung der gesetzl. KV bekommen, muss ich diese dann angeben, oder darf ich diese behalten ?
4.
Ich habe ein private Zusatzversicherung für meine Kinder und mich. Jetzt habe ich einen Anspruch auf Erstattung, jedoch befand ich mich zum Zeitpunkt des Rechnungsdatum noch nicht in der WVP.Muss ich diese Erstattungen dem Treuhänder überweisen ?

So viele Fragen.......sorry. Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen

Liesschen Mueller
Titel: Re: Steuer WVP überwiesen an TH / Abtretungserklärung/ Erstattung KV
Beitrag von: paps am 25. Januar 2013, 14:14:35
 :Welcome:
zu 1.) Die Abtretungserklärung wurde durch Sie bei Stellung des Antrages auf Eröffnung der Insolvenz beigefügt. Sie bezieht sich auf den pfändbaren Teil Ihres Einkommens   (siehe §§850 ff ZPO) = Sie schulden den pfändbaren teil Ihres Einkommens aus abhängiger Beschäftigung u. vergl. Einkommen

zu 2.) Ja für 2012 geht eine mögl. Erstattung für den Zeitraum bis zum 11.12. an den TH. danach verbleibt diese bei Ihnen. Dazu sollte man mit der nächsten Erklärung sein Konto im Antrag benennen und eine Kopie des Aufhebungsbeschlusses beifügen. i.d.R. funktioniert das aber auch ohne. Grundvoraussetzung ist, das FA ist kein Gläubiger.

zu 3.) nein

zu 4.) nein

Titel: Re: Steuer WVP überwiesen an TH / Abtretungserklärung/ Erstattung KV
Beitrag von: LiesschenMueller am 25. Januar 2013, 16:08:02
Herzlichen Dank für das  :Welcome:
Und natürlich lieben Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Jedoch habe ich zu Frage 3 ein Nachfrage, da ich sie wohl nicht gut gestellt habe.Darf ich die Erstattung behalten ?
Danke :)

Liesschen


Titel: Re: Steuer WVP überwiesen an TH / Abtretungserklärung/ Erstattung KV
Beitrag von: Insokalle am 25. Januar 2013, 16:11:39
Ja, dürfen Sie behalten.

Zu 2:
Da und solange keine Nachtragsverteilung angeordnet ist, bekommen Sie die volle Erstattung und nicht bloß einen Teil.
Geben Sie in der Steuererklärung Ihr eigenes Konto an und fügen Sie den Aufhebungsbeschluss bei.