Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Natalieee am 17. Dezember 2008, 10:45:34

Titel: Steuerausgleich und Insolvenz
Beitrag von: Natalieee am 17. Dezember 2008, 10:45:34
Hallo Leute habe da eine Frage

habe vor paar Wochen Steuerausgleich für Jahr 2003 und 2007 eingereicht.Bin seid mitte 2007 in Insolvenz Mitte 2008 in Wohlphaseperiode,ich weis das Guthaben für 2007  werde ich nicht bekommen die fliessen in die masse.
Was passiert mit guthaben für 2003???? kann mir jemand die Frage beantworten.

Titel: Re: Steuerausgleich und Insolvenz
Beitrag von: dobberstein am 17. Dezember 2008, 10:51:43
Kommt zur Masse bzw. kann evtl. mit Forderung des FA aufgerechnet werden.
Titel: Re: Steuerausgleich und Insolvenz
Beitrag von: paps am 17. Dezember 2008, 22:19:35
Wenn das Verfahren aufgehoben ist, gehen beide Erstattungen an Sie, sofern keine Nachtragsverteilung angeordnet ist.

Haben Sie Altschulden beim FA, könnte aufgerechnet werden.
Titel: Re: Steuerausgleich und Insolvenz
Beitrag von: Mausilein am 19. Dezember 2008, 23:15:48
Wenn das Verfahren Mitte 2008 aufgehoben worden ist, fließt die Erstattung für 2003 voll an die Masse und für 2008 anteilig. Das rechnet das Finanzamt aus.
Titel: Re: Steuerausgleich und Insolvenz
Beitrag von: paps am 20. Dezember 2008, 12:13:09
Wenn das Verfahren Mitte 2008 aufgehoben worden ist, fließt die Erstattung für 2003 voll an die Masse und für 2008 anteilig. Das rechnet das Finanzamt aus.

Das steht wo???
Titel: Re: Steuerausgleich und Insolvenz
Beitrag von: Mausilein am 20. Dezember 2008, 18:39:42
Tja, wo genau dsa steht, weiß ich nicht. Wenn man mir nicht glaubt, kann man auch gerne ienmal beim Finanzamt anrufen.
Die haben tagtäglich damit zu tun
Titel: Re: Steuerausgleich und Insolvenz
Beitrag von: paps am 20. Dezember 2008, 22:58:11
Das Finanzamt kann im RSB-Verfahren (nach Aufhebung des Verfahrens)aufrechnen, mehr aber auch nicht.

Was wann wer zur Masse beiträgt ist doch klar geregelt.

Gerne können Sie auf Beiträge antworten, aber tun Sie uns einen Gefallen, verunsichern Sie mit Ihren Beiträgen nicht die Leser.
Titel: Re: Steuerausgleich und Insolvenz
Beitrag von: Feuerwald am 21. Dezember 2008, 00:26:50

"Masse" i.S.d. § 35 InsO (Insolvenzbeschlag) endet mit Aufhebung des Insolvenzverfahrnes. Ohne Nachtragsverteilung kann m.E. nichts mehr außer den von der Abtretung des TH erfassten Beträge eingezogen werden und dazu gehört die Steuererstattung grundsätzlich nicht.

Wie die Ämter verfahren, mal dahin gestellt.
 



Titel: Re: Steuerausgleich und Insolvenz
Beitrag von: Mausilein am 21. Dezember 2008, 15:57:11
Nicht böse sein, aber dem Threadstarter wird Blödsinn erzählt. Es verhält sich eben so, wie ich es geschrieben habe. Nun werde ich mich aber nicht mehr äußeren.
Titel: Re: Steuerausgleich und Insolvenz
Beitrag von: paps am 21. Dezember 2008, 16:59:08
Nicht böse sein, aber dem Threadstarter wird Blödsinn erzählt. Es verhält sich eben so, wie ich es geschrieben habe. Nun werde ich mich aber nicht mehr äußeren.

und das zu 2 erfahrenen mod`s

(http://www.cosgan.de/images/midi/frech/n015.gif)
Titel: Re: Steuerausgleich und Insolvenz
Beitrag von: Mausilein am 21. Dezember 2008, 18:30:03
Und ich bin vom Fach
Titel: Re: Steuerausgleich und Insolvenz
Beitrag von: jafern am 22. Dezember 2008, 08:45:26
@Mausilein:

Ihr Engagement in allen Ehren, aber Sie lehnen sich in diesem Thread doch sehr weit aus dem Fenster...

Wir hatten in der Vergangenheit schon einige User hier, die sich für die "Krone der Schöpfung" hielten und nur deren eigene Meinung (=eigene Dienstleistung) gelten ließen. Insofern sei eine gesunde Portion Skepsis gestattet, zumal Ihr Counter hier im Forum nicht darauf schließen lässt, dass Sie schon in etlichen, tausenden Fällen weiterhelfen konnten (vgl. paps und Feuerwald).

Gerne lassen wir uns jedoch eines Besseren belehren; aber bitte sachlich und fundiert.

VG
José
Titel: Re: Steuerausgleich und Insolvenz
Beitrag von: Mausilein am 22. Dezember 2008, 15:00:34
Ich weiß ja nicht, was die Moderatoren von Beruf sind, aber ich arbeite in dem Insolvenzbereich seit Jahren.

Da richtige und vollständige Antworten offenbar nicht gewollt sind, bitte ich um sofortige Löschung meines Accounts.

Gruß und Dank
Titel: Re: Steuerausgleich und Insolvenz
Beitrag von: paps am 22. Dezember 2008, 18:40:28
Alle Moderatoren haben als Anhang zu ihren Posts eine Signatur.
Oder Sie gehen auf das Profilbild.

Über beide Wege haben Sie die Möglichkeit, etwas über die Tätigkeit der mods zu erfahren.

Titel: Re: Steuerausgleich und Insolvenz
Beitrag von: Insokalle am 22. Dezember 2008, 19:43:19

Die Ausführungen von „Feuerwald“ (Antwort #7) sind knapp aber zutreffend.

Ungläubige Zweifler sollten sich intensiv mit der - übrigens viel zitierten - Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2006, IX ZB 239/04, auseinandersetzen, die meines Wissens nicht überholt ist. Die Thematik ist dort ausführlich und sogar einigermaßen verständlich erklärt.

MfG