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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: steuerauszahlunng per verrechnungsscheck  (Gelesen 2397 mal)

troll82

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steuerauszahlunng per verrechnungsscheck
« am: 28. Mai 2011, 19:47:44 »

hallo bin neu hier. wäre nett wenn mir jemand hilft.mein mann und ich sind seit letztes jahr 05/10 in der wohlverhaltens... meine insolvenzberaderin hat dieses jahr also für 2010 den ausgleich gemacht.bekam jetzt den bescheid zugeschickt wo drin steht..........über das guthaben von..... wird ihnen ein verrechnungsscheck gesondert übersand. den verrechnungsscheck habe ich auch bekommen darf ich das geld behalten??? meine Insolvenzverwanterin hat ja den ausgleich gemacht...verseht das nicht darf ich oder nicht????[/td][/tr][/table]
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Insokalle

Re: steuerauszahlunng per verrechnungsscheck
« Antwort #1 am: 28. Mai 2011, 20:22:10 »

Wurde für die Steuererstattung 2010 die Nachtragsverteilung angeordnet?
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troll82

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Re: steuerauszahlunng per verrechnungsscheck
« Antwort #2 am: 29. Mai 2011, 07:28:23 »

das weiß ich leider auch nicht also ich oder mein mann haben nix gestellt.habe letztes jahr die ausgleiche für 07,08,09 machen müssen da habe ich nicht mal ein bescheid bekommen was für rückzahlungen gewesen wären. dieses jahr hat es ja meine treuehänderin gemacht den ausgleich deswegen bin ich ein wenig durcheinander das ich den descheid und den scheck bekomme. sonst geht das doch dereckt zur treuehänderin oder??
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Insokalle

Re: steuerauszahlunng per verrechnungsscheck
« Antwort #3 am: 29. Mai 2011, 11:11:31 »

Wer hat die Steuererklärung nun gemacht, Ihre Beraterin oder die TH? Die TH ist nicht Ihre Beraterin.

Nachtragsverteilung wird vom Gericht angeordnet. Darüber bekommen u.a. Sie einen Beschluss.

Gibt es keinen solchen Beschluss, könnten Sie mE das Geld verprassen, da nach Verfahrensaufhebung die Verfügungsbefugnis über Ihr Vemögen wieder bei Ihnen liegt. 

Plagen Sie Skrupel, fragen Sie die TH, ob sie einen Teil abhaben will. Sie dürfte an sich den Teil, der auf die Zeit vom 01.01.10 bis zur Verfahrensaufhebung entfällt, beanspruchen.
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troll82

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Re: steuerauszahlunng per verrechnungsscheck
« Antwort #4 am: 29. Mai 2011, 13:09:43 »

meine treuhänderin hat den ausgleich gemacht. was genau steht in den beschluss?? habe ein beschluss vor der inso,dann ein beschluss das wir in der inso sind,und eins wegen mein vermögen??? oder bring ich was dureinander??? kenn mich nicht aus.
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troll82

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Re: steuerauszahlunng per verrechnungsscheck
« Antwort #5 am: 29. Mai 2011, 13:26:33 »

ein beschluss ist das es ein schrieftliches verfahren gem§197 inso schlusstermin.
zweiter beschluss das insolvenzverfahren wird heute im ..... eröffnet
dritter beschluss es wird festgestellt daß die schuldnerin restschuldbefreiung erlangt,wenn sie für die zeit von 6 jahren ab eröffnung des insovenzverfahrens also ab dem... folgende oberliegenheiten erfüllt.
ach und mein mann hat noch eine niederschrift da steht ....termin zur erörterung der schlußrechnung der treuhänderin
erhebung von einwendungen gegen das schlußverzeichnis...........
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troll82

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Re: steuerauszahlunng per verrechnungsscheck
« Antwort #6 am: 31. Mai 2011, 14:40:36 »

muss den verrechnungsscheck meine treuehänderin geben :heulen:
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Fallera

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Re: steuerauszahlunng per verrechnungsscheck
« Antwort #7 am: 31. Mai 2011, 16:23:16 »

muss den verrechnungsscheck meine treuehänderin geben :heulen:

So einfach würde ich es der TH nicht machen! Wie Insokalle schon schreibt steht der TH nur der Erstattungsbetrag vom 01.01.2010 - Verfahrensaufhebung zu! Oder haben Sie geld zu verschenken? Um welche Summe sprechen wir denn?

BGH URTEIL
IX ZB 239/04;
2. Der streitige Betrag unterfällt damit derzeit dem Verwaltungs- und Ver-fügungsrecht des Schuldners. Mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 18. November 2003 hat der Schuldner dieses Recht über sein Vermögen zurückerlangt, soweit es nicht von der Abtretung nach § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO erfasst wird. Der Anspruch auf Steuerrückerstattung war damit aus der Insolvenzbeschlagnahme entlassen (MünchKomm-InsO/Hintzen, § 200 Rn. 31, § 203 Rn. 21; Kübler/Prütting/Holzer, InsO § 200 Rn. 6 f).

« Letzte Änderung: 31. Mai 2011, 16:27:07 von Fallera »
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troll82

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Re: steuerauszahlunng per verrechnungsscheck
« Antwort #8 am: 31. Mai 2011, 18:27:59 »

also wir sprechen um 576.72 euro für mich viel geld. was soll ich tun?? habe ihr schon geschrieben das ich rücksprache mit dem gericht gehabt habe und mir geld zusteht. aber wie soll ich den vorgehen???? vielen dank für die information  :juchu:
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