Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: sashsash am 06. August 2013, 18:42:26
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Hallo.
Folgendes Problem stellt sich gerade bei mir.
Ich habe nun den Steuerbescheid für das Jahr 2012 vor mir liegen.
Dort habe ich ein Rückerstattung von mehr als 600 Euronen zu erwarten.
Nun folgendes Problem:
- Ich WVP seit Juni 2013; Insolvenz eröffnet Dez. 2011
- Verheiratet, Zusammenveranlagt, Meistverdiener somit auch Hauptanteil bei Steuerangabe (Ich 66%, Sie 34% des Einkommens)
- Frau hat Gewerbesteuer- und Einkommensteuerschulden bei FA
Nun meine Frage:
1) Kann das FA diesen Betrag auf die Forderungen meiner Frau verrechnen?
2) Was muß ich meinem IV mitteilen? Wie verrechnet er dies?
Eine Antwort zu 1 wäre mir am wichtigsten, sowie mögliche Aktenzeichen/Gesetze.
LG
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Ist für die Einkommensteuer 2012 die Nachtragsverteilung angeordnet? Wenn ja, dann steht Ihr Anteil dem Th zu. Dann müssen Sie ihn entsprechend informieren. Wenn nicht, dann m.E. braucht er auch keine Info.
Egal wie, um an Ihren Anteil zu kommen, müssen Sie beim FA die Aufteilung der Steuer verlangen. Das geht formlos, solange ein Einspruch möglich ist. Den Anteil Ihrer Frau wird das FA allerdings mit den Steuerschulden Ihrer Frau verrechnen.
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Nachtragsverteilung angeordnet ?????
Zu 1:
mE nein, weil die Eheleute nicht Gesamtgläubiger der ESt-Erstattung sind. Die Ansprüche müssen nach § 37 Abs. 2 AO berechnet werden, das bedeutet wohl im Ergebnis Aufteilung der Steuererstattung (s. auch BMF v. 31.01.2013). Ohne angeordnete Nachtragsverteilung würde ich trotzdem sicherheitshalber einen Antrag auf Aufteilung stellen.
Zu 2:
Verstehe ich nicht. Der IV verrechnet nichts. Es ist seine Aufgabe, Ihren Erstattungsanspruch einzuziehen, wenn Nachtragsverteilung angeordnet wurde.
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Nachtragsverteilung angeordnet ?????
Nein, bei mir wurde nichts angeordnet.
Insoverfahren beendet, Verwalter gestellt, nochmals erklärt was ich zu tun habe (also das Übliche, was im InsoG steht) und fertig.