Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: sternschnuppe 35 am 22. Januar 2013, 17:50:21
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Muss ich das auch dem Treuhänder melden wenn ich was zurück bekomme?
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Das macht Sinn...aber wahrscheinlich werden sie nichts bekommen da das FA direkt an den TH abführt
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das hat das Finanzamt nicht gemacht die haben mich benachrichtigt und es mir gut geschrieben!
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Hallo,
Man mag mich korrigieren, aber wenn sie sich in der WVP befinden gehört die Steuererstattung ihnen ( sofern die WVP 2011 begonnen hat).
Gruß
PleiteCGN
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Die Wohlverhaltensphase hat schon 2008 begonnen!
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Dann ist alles Ihnen. Der TH braucht keine Info darüber.
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Das ist richtig. Ab Beginn der WVP steht die Steuererstattung Ihnen zu. Für das Jahr des Beginns steht die Steuererstattung anteilig Ihnen zu. War der Beginn z.B. am 01.06., dann steht dem TH die Steuererstattung für den Zeitraum bis zum 31.5. zu. Für die Folgejahre dann geht der TH leer aus.
Wenn bei Ihnen der Beginn der WVP aber bereits 2008 war, wie war es denn in den vergangenen Jahren?
Gruß
timon28
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Hallo
ist es egal welche höhe dies ist oder gibt es da auch eine grenze :rougi:
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Die Steuererstattung gehört in WVP immer zu 100% ihnen, ohne Teilabzüge!
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Wobei ich mal eine Frage stelle:
Wer in der WVP steckt (so wie ich) hat ja Schulden, hat ein bestimmtes mehr oder weniger niedriges Mindesteinkommen (das einem belassen wird), und von daher wohl auch jeden Euro nötig, der nicht an die TH geht. Mir gehts nicht anders. Nun ist es so: Ich überlege, wäre es moralisch richtiger, die Steuererstattung ganz oder wenigstens teilweise an den TH weiterzuleiten? Dadurch hätte man einen Teil (wenn auch mehr oder weniger) mehr der Schulden abgedeckt. Und könnte möglicherweise früher den Antrag auf RSB stellen. Oder dieser Teil wird dann verwandt, die Verfahrenskosten zu decken. Die ja schliesslich in irgendeiner Form ohnehin auf einen zukommen.
Zumindest ich für meinen Teil überlege, so zu verfahren, denn ich will a) soviel wie möglich "in die Schulden gesteckt haben" und b) so früh wie möglich aus der WVP raus, und c) am Ende auch möglichst nichts mehr mit den Verfahrenskosten zu tun haben
Was haltet ihr davon?
Gruß
timon28
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Soweit ich weiß, wird erstmal alles was verfügbat ist, an die Gläubger verteilt.
Da kann man nix zurücklegen lassen für die Verfahrenskosten. Das kann man ja mit der erhaltenen Erstattung selst zurücklegen.
Man kann auch einzelne Gläubiger nach erteilter Restschuld noch ausgleichen wenn einem tatsächlich daran gelegen ist.
Wäre in Rechenexempel, ob sich das "lohnt", solche Erstattungen dem TH zuzuführen zum Ausgleichen der Schulden.
Ich habe nicht schlecht gestaunt, wieviel Geld der TH unter Umständen für seine Arbeit bekommt.
Da kann ich mir in meinem Falls abschminken, die RSB vorzuziehen.
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Von allen Zahlungen, die beim Treuhänder eingehen, werden zunächst die Verfahrenskosten und die Kosten des Treuhänders bezahlt. Der Rest wird einmal jährlich an die Gläubiger ausgeschüttet.
Um die Verfahrenskosten zu zahlen bietet es sich an, abzuwarten, ob der Treuhänder seine Mindestvergütung aus den abgetretenen Beträgen decken kann. Wenn nicht, wird er Sie auffordern, ihm diese zu überweisen.
Die gestundeten Verfahrenskosten werden erst nach erteilter RSB fällig. Ich würde die Steuererstattung lieber auf ein Sparbuch legen und nach Abschluss des Verfahrens zur Kostendeckung verwenden als heute das Geld an den Treuhänder zu zahlen.
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Der Einwand, die Steuererstattung (und die folgenden) auf ein Sparbuch zu legen, klingt einleuchtend. Nur, bei mir ist es so, dass bei Eröffnung des Insoverfahrens meine beiden Sparbücher dem Insoverwalter übergeben werden mussten. Seit Beendigung desselben und Beginn der WVP liegen diese immer noch beim Insoverwalter, jetzt TH.
Dann müsste ich diesen direkt auffordern, mir die Sparbücher wieder auszuhändigen. Ob ich bei ein neues, frisches Sparbuch oder Tagesgeldkonto bei meiner Sparkasse eröffnet bekomme? Da hege ich angesichts des Eintrags der Inso in die Schufa gewisse Zweifel. Obwohls ja kein Kredit ist, den ich da will
Gruß
timon28
(ob man hier nicht besser einen neuen Fred aufgemacht hätte?)
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In der WVP können Sie ein neues Sparbuch eröffnen, da interessieren keine Schufaeinträge.
Die alten Sparbücher hat der TH längst gekündigt und das Guthaben zur Masse gezogen.
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@ der Alte
Das glaub ich nicht *grins* das Gesamtguthaben der beiden Sparbücher betrug zusammen 3,94 Euronen :biggrin: Von beiden Sparbüchern hab ich ja noch die Kopien mit den letzten Einträgen. Die sind mir vom Insoverwalter bei Übergabe der Sparbücher ausgehändigt worden.
Ich glaub irgendwie nicht, dass die beiden Sparbücher aufgelöst wurden, nicht wegen knappe 4 Euro Guthaben
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Guten Tag,
auch 4 Euro sind ein Guthaben.
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Meist ist die Auflösung mit Gebühren verbunden oder es müssten längere Wege zur Bank zurückgelegt werden.
Da lohnt sich der ganze Aufwand für den TH nicht mehr
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Zitat
Das hat das Finanzamt nicht gemacht die haben mich benachrichtigt und es mir gut geschrieben!
So war das bei mir vor der Wohlverhaltung auch, das Finanzamt hat mir die Erstattungen aufs Konto überwiesen und ich dem TH.
Nun muss ich sagen das FA. nicht zu meinen Gläubigern gehört./color]
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Meist ist die Auflösung mit Gebühren verbunden oder es müssten längere Wege zur Bank zurückgelegt werden.
Da lohnt sich der ganze Aufwand für den TH nicht mehr
@Herr John
Ich hab bei meiner Sparkasse inzwischen herausbekommen, dass mein dortiges Sparbuch mit sage und schreibe 93 Cent Guthaben vom TH aufgelöst wurde. Wie wirtschaftlich ist das denn? :whistle: Und noch was, eine Info über die Auflösung bekam ich natürlich nicht. Nicht nur das, bei Abgabe an den Sachbearbeiter des TH/IV wurde ich nicht einmal darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit bestünde, man machte mir sogar noch Kopien der Sparbücher.
Naja, was solls, hab mir gestern eben ein neues angelegt.
Da kann ich dann die Steuererstattungen drauf packen. Hab aber einerseits Sorge, dass der TH neue Sparguthaben auch kassieren will (hab heute ein Formular von ihm bekommen, in dem u.a nach Gewinnen, z.B. Lotto, gefragt wird. Andererseits würde ich Gelder, die in einer Keksdose lagern, über kurz oder lang nebenbei ausgeben...
Bin auch grad dabei meine Steuererklärung 2012 vorzubereiten, bin gespannt auf TH/Sachbearbeiter, die haben nämlich in 2012 schon behauptet, dass dem TH die ganze Erstattung für 2012 zustünde (trotz Beginn der WVP in 2012).
Beizeiten mach ich da einen neuen Fred auf
Es wird noch spannend
Schönes Wochenende an alle
timon28
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Hallole
ich lese hier öfters Beiträge. Ich denke man benötigt ein P-Konto bei Insolvenz. Wurde mir auf mehreren Ämtern empfohlen. Sonst werden doch die Beträge gepfändert bei Mehreinnahmen oder???
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Nein, ein P-Konto bedarf es bei der InsO für Altschulden nicht mehr.
Nur wenn man Neugläubiger hat, sollte man darüber nachdenken.
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Hallo
nach Rücksprache mit meinem Verwalter und Bank ist es notwendig bzw. auch eine zu Anfang Sicherheit ein P-Konto während der Insolvenz zu halten. Es gibt Gläubiger die es trotzdem versuchen auf Konten eine Pfändung zu veranlassen trotz dass Sie in der Tabelle mitangegeben wurden. Bei mir ist es auch der Fall. Es gibt Gläubiger die es an eine andere Bank abgegeben oder an Institute. Diese wissen nicht dass Sie bereits in der Tabelle stehen als Gläubiger. Ich bekomme trotz Insolvenz immer mal Post und es wird versucht bei einigen Verträgen Pfändungen zu machen. Daher kann ich es jedem Raten die ersten 2 Jahre ein P-Konto zu halten. Das ist meine Erfahrung. Wenn ich auch im Internet nachlese steht es desöfteren geschrieben.