Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: fanchon am 23. Mai 2010, 14:20:40
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Hallo und Guten Tag,
nutze die freien Tage über Pfingsten und will meine Einkommensteuerklärung machen, doch in dem Bereich Einkünfte bin ich verunsichert. Kann jemand helfen?
Im Dezember 2008 beantragte ich Insolvenz.
Die ESt-erklärung in 2009 für 2008 ist wohl durch den IV gemacht worden. Ich habe keine Aufforderung vom FA erhallten, aber auch keinen Steuerbescheid.
Im März 2010 erhielt ich den Beschluss des Amtsgerichts, dass das Insolvenzverfahren wegen vollzogener Schlussverteilung aufgehoben ist.
Kann ich nun die Steuererklärung 2009 auf Grund der mir vorliegenden Daten vornehmen oder muss ich beim IV nach evtl. bezahlten Forderungen (Einkünfte) in 2009 fragen?
Vielen Dank im Voraus.
l G und schöne Pfingsttage
fan
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Sie können die Erklärung normal erstellen.
Gehört das FA zu den Gläubigern, werden sie natürlich aufrechnen.