Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: rotesbienchen am 31. August 2009, 15:21:31

Titel: Steuererklärung in WVP
Beitrag von: rotesbienchen am 31. August 2009, 15:21:31
Hallo Ihr Lieben,

trotz intensiver Suche hab ich keine befriedigende Antwort auf meine Frage gefunden. Bin seit Mai 2009 in der WVP und fange morgen wieder an zu arbeiten  :juchu: Nun meinte die Tante beim Finanzamt (Lohnsteuerklasse auf II ändern lassen) das es sich ja auf jeden Fall lohnen würde meine Erklärung abzugeben da ich ja wieder was raus kriege. Wer kriegt das Geld dann? TH oder ich? Fang ja erst ab September wieder an zu arbeiten und hab davor ALG 1 bekommen. Mein Hirn überschlägt sich da in "Wenn" und "Aber" und kommt kein klarer Gedanke mehr bei raus.  :dntknw:

Vielen Dank für Eure Hilfe  :thumbup:

Gabriele
Titel: Re: Steuererklärung in WVP
Beitrag von: Feuerwald am 31. August 2009, 16:00:10
für die Zeit nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens steht dem Schuldner die Steuererstattung zu, es sei denn, das Finanzamt rechnet wegen eigener Forderung auf.
Titel: Re: Steuererklärung in WVP
Beitrag von: rookie am 03. September 2009, 16:50:42
Wie Feuerwald schon sagte...

in der WVP stehen Erstattung komplett Dir zu. Falls Du noch Miese beim FA hast wirds verrechnet.....so ist das  :hi: