Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: MASKIM am 21. Mai 2013, 20:56:47
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Guten Abend,
Ich bin in WVP und bin dabei meine Einkommensteuererklärung zu erstellen.
Letztes Jahr habe ich besser bezahlter Job gefunden, sodass ich pfändbare Beträge an IV überweisen sollte. Es sing 3.500 Euro zusammen gekommen.
Nun ist meine Frage: kann man diesen Betrag als Sonderausgaben bei Einkommensteuererklärung absetzen?
Vielen Dank für die Antworten.
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Gute Idee ... Funktioniert aber leider nicht.
Es sei denn, die Schulden, die jetzt abgetragen werden, beruhen auf Ausgaben, welche im steuerrechtlichen Sinne als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind.
Dann allerdings wäre das Jahr entscheidend, in welchem diese 'Ausgaben' getätigt wurden.
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Gute Idee ...
habe mir auch gedacht :biggrin:
Funktioniert aber leider nicht.
schade...
Vielen Dank für Deine Antwort