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Autor Thema: Steuererklärung und Rückzahlungen  (Gelesen 3046 mal)

chrisi0569

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Steuererklärung und Rückzahlungen
« am: 21. März 2010, 16:12:00 »

Hallo zusammen, wünsche Euch allen einen schönen Sonntag (Wetter ist aber leider nicht dolle  :cry:)

Zuerst einmal muss ich diesem gesamten Forum hier mal sagen " das ist Super, das es das gibt" es hat mir schon sehr, sehr viele nützliche Tips gegeben auf meinem Weg.  :biggrin:

Auch heute habe ich nach ein paar Berichten gesucht, bin jedoch mit dem was ich Suche nicht wirklich fündig geworden, vieleicht ist das auch von Fall zu Fall verschieden.

Foldende Frage die ich habe:

Muss ich Steuerrückzahlungen abgeben oder ist das Geld mir?

Ich bin seid 19.08.2005 (Eröffnung des Gerichtes, laut Brief) in der Privaten Insolvenz. Ich bin in der gesamten Zeit nach wie vor beim gleichen Arbeitgeber, gleicher Wohnsitz ect. es hat sich also nicht verändert und die Lohnpfändung an den Treuhänder laufen auch nach wie vor ohne Probleme. Ich bin Verheiratet und habe zwei Schulpflichtige Kinder, meine Frau ist nicht berufstätigt und somit Hausfrau.
Letzte Öffentliche Bekanntmachung die es gibt, ist vom 11.12.2007. In diesem Schreiben wird mir die die Restschuldbefreiung angekündigt. Der Abschlußsatz in diesem Schreiben lautet:

"Die Laufzeit der Abtretung hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 19.08.2005 begonnen und beträgt sechs Jahre."

Das heißt doch jetzt, das ich in der WVP bin oder?

In den Jahren 2005 / 2006 / 2007 / 2008 / 2009, ist keinerlei Lohsteuererklärung durchgeführt worden. Kann ich die Steuererklärungen nachträglich noch machen? und was ist mit der Erstattung die hier raus kommen könnte.?

Für eine Antwort bin ich sehr Dankbar  :thumbup:

LG Chris

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rookie

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Re: Steuererklärung und Rückzahlungen
« Antwort #1 am: 22. März 2010, 11:59:06 »

Hallo,

in der WVP sind Sie ( noch ) nicht. Erst wenn der Beschluß rechtskräftig geworden ist ( nach 2 Wochen ) wird das Insolvenzverfahren i.d.R. zeitnah danach aufgehoben.

Sie bekommen hierfür nochmal einen gesonderten Beschluss des Gerichts.

Daran schliesst sich die "WVP"........ das Restschuldbefreiungsverfahren an.

Tipp: Sollten Sie 3 Wochen nach Rechtskraft noch keinen Aufhebungsbeschluss haben, beim Gericht nachhaken wo es hängt. Am besten per Fax.

In meinem Fall wurde die Weiterbearbeitung 2 Monate "vergessen".

Bis zur Aufhebung der Insolvenz gehen Steuererstattungen in die Masse.
Erst in der WVP können Sie das Geld behalten. Voraussetzung hierfür : keine Nachtragsverteilung vom Gericht angeordnet und keine aufrechenbaren Rückstände beim Finanzamt.

Zu den rückständigen Steuererklärungen kann ich nichts sagen, denn Ihr Th ist normalerweise verpflichtet diese einzureichen.Sie selbst müssen das nicht machen.

Dürfen Sie auch gar nicht.

Das geht klar aus dem §34 AO hervor.

Die Erstattungen die hieraus entstehen könnten sind leider massezugehörig und gehen an den Treuhänder.

Sprechen Sie ihn doch einmal darauf an.
« Letzte Änderung: 22. März 2010, 14:19:01 von rookie »
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paps

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Re: Steuererklärung und Rückzahlungen
« Antwort #2 am: 22. März 2010, 17:32:59 »

Letzte Öffentliche Bekanntmachung die es gibt, ist vom 11.12.2007. In diesem Schreiben wird mir die die Restschuldbefreiung angekündigt. Der Abschlußsatz in diesem Schreiben lautet:

"Die Laufzeit der Abtretung hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 19.08.2005 begonnen und beträgt sechs Jahre."


Man müßte den gesamten Beschluß kennen.
Es ist aber davon auszugehen, dass das Verfahren bereits aufgehoben ist.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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chrisi0569

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Re: Steuererklärung und Rückzahlungen
« Antwort #3 am: 25. November 2010, 12:25:14 »

Hallo Zusammen.

Hier ist der genaue Beschluss Text.

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des ........
ist dem Schuldner durch Beschluss vom 10.10.2007 die Restschuldbefreiung angekündigt worden (§ 291 InsO). Treuhänder nach § 291 Abs. 2, § 292 InsO ist Rechtsanwalt .........
Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er in der Laufzeit seiner Abtretungserklärung den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach § 297 oder § 298 InsO nicht vorliegen.
Die Laufzeit der Abtretung hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 19.08.2005 begonnen und beträgt sechs Jahre.

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Fallera

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Re: Steuererklärung und Rückzahlungen
« Antwort #4 am: 25. November 2010, 12:37:56 »

Das ist "nur" die Ankündigung der RSB. Einen gesonderten Aufhebungsbeschluss erhalten sie separat vom AG.
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chrisi0569

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Re: Steuererklärung und Rückzahlungen
« Antwort #5 am: 25. November 2010, 12:56:47 »

Ok, wann kommt der denn in der Regel? den das ist ja schon fast 3 Jahre her.
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Fallera

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Re: Steuererklärung und Rückzahlungen
« Antwort #6 am: 25. November 2010, 12:58:15 »

Nachfragen beim Amtsgericht wäre sicher nicht verkehrt!
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