Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: HeiPe am 30. Dezember 2012, 10:59:45
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Hallo,
bekomme ich in der Wohlverhaltensperiode eine Steuererstattung ( Einkommensteuer ) ausbezahlt oder behält das Finanzamt den Betrag ein weil es selber ein Gläubiger ist?
LG Peter
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Das Finanzamt darf verrechnen.
Es muss aber nicht. Ich habe ein (kleines) Guthaben mal ausgezahlt bekommen.
Eigentlich sind sie mein Hauptgläubiger.
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auch das finanzamt ist einer deiner gläubiger, das heisst rückerstattungen gehen an den th ein.dein th wird ja bestimmt eine steuererklärung verlangt haben.alle einnahmen im positiven gehen in die insolventmasse ein.
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auch das finanzamt ist einer deiner gläubiger, das heisst rückerstattungen gehen an den th ein.dein th wird ja bestimmt eine steuererklärung verlangt haben.alle einnahmen im positiven gehen in die insolventmasse ein.
- nein. Man muss unterscheiden zwischen "Insolvenzverfahren" und der sog. "Wohlverhaltensphase". In der WVP gehen keine solche Erstattungen, die sich auf die Zeit seit Aufhebung des Insolvenzverfahrens erstrecken, micht mehr an TH, denn einen Insolvenzbeschlag (Insolvenzmasse) gibt es dann nicht mehr. Das FA kann aber mit seinen Insolvenzforderungena ufrechnen.
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Ich war bereits in der WVP und habe ein Guthaben KFZ-Steuer erstattet bekommen.
Dies geht dem TH nichts mehr an und ich sehe meine Aufgabe nicht darin
die interne Kommunikation der FA zu führen.
Auf Grund dieses Forums habe ich eigentlich damit gerechnet das dieses Steuerguthaben
verrechnet werden würde.