"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Steuererstattung auch bei Finanzamt als Gläubiger?  (Gelesen 2209 mal)

HeiPe

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Steuererstattung auch bei Finanzamt als Gläubiger?
« am: 30. Dezember 2012, 10:59:45 »

Hallo,
bekomme ich in der Wohlverhaltensperiode eine Steuererstattung ( Einkommensteuer ) ausbezahlt oder behält das Finanzamt den Betrag ein weil es selber ein Gläubiger ist?

LG Peter
« Letzte Änderung: 30. Dezember 2012, 11:03:17 von HeiPe »
Gespeichert
 

Nixmehrda

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 150
Re: Steuererstattung auch bei Finanzamt als Gläubiger?
« Antwort #1 am: 30. Dezember 2012, 11:26:29 »

Das Finanzamt darf verrechnen.
Es muss aber nicht. Ich habe ein (kleines) Guthaben mal ausgezahlt bekommen.
Eigentlich sind sie mein Hauptgläubiger.
Gespeichert
 

sinagirl

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 144
  • sinagirl
Re: Steuererstattung auch bei Finanzamt als Gläubiger?
« Antwort #2 am: 30. Dezember 2012, 21:27:38 »

auch das finanzamt ist einer deiner gläubiger, das heisst rückerstattungen gehen an den th ein.dein th wird ja bestimmt eine steuererklärung verlangt haben.alle einnahmen im positiven gehen in die insolventmasse ein.
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Steuererstattung auch bei Finanzamt als Gläubiger?
« Antwort #3 am: 30. Dezember 2012, 21:55:48 »

auch das finanzamt ist einer deiner gläubiger, das heisst rückerstattungen gehen an den th ein.dein th wird ja bestimmt eine steuererklärung verlangt haben.alle einnahmen im positiven gehen in die insolventmasse ein.

- nein. Man muss unterscheiden zwischen "Insolvenzverfahren" und der sog. "Wohlverhaltensphase". In der WVP gehen keine solche Erstattungen, die sich auf die Zeit seit Aufhebung des Insolvenzverfahrens erstrecken, micht mehr an TH, denn einen Insolvenzbeschlag (Insolvenzmasse) gibt es dann nicht mehr. Das FA kann aber  mit seinen Insolvenzforderungena ufrechnen.

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Nixmehrda

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 150
Re: Steuererstattung auch bei Finanzamt als Gläubiger?
« Antwort #4 am: 30. Dezember 2012, 22:01:41 »

Ich war bereits in der WVP und habe ein Guthaben KFZ-Steuer erstattet bekommen.
Dies geht dem TH nichts mehr an und ich sehe meine Aufgabe nicht darin
die interne Kommunikation der FA zu führen.
Auf Grund dieses Forums habe ich eigentlich damit gerechnet das dieses Steuerguthaben
verrechnet werden würde.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz