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Autor Thema: Steuererstattung einbehalten, dann nachforderung vom FA  (Gelesen 2926 mal)

Filewalker

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Steuererstattung einbehalten, dann nachforderung vom FA
« am: 13. Februar 2010, 18:33:35 »

Hallo zusammen,

ich habe zu meiner Frage gesucht aber nichts gefunden, deshalb möchte ich sie hier stellen.

Ich bin seit 2004 in der Wohlverhaltensperiode. Da das Finanzamt einer der Gläubiger ist, werden meine Steuererstattungen von dort einbehalten.

So auch geschehen bei meiner Steuererklärung 2008.  Heute habe ich einen Brief bekommen, ich solle noch 48 € für 2008 nachzahlen.

Nun zu meiner Frage:

Ist das so richtig ? muss  ein Betrag, der Aktuell nachzuzahlen  ist , nicht erst von der Rückerstattung abgezogen werden und dann darf der Rest einbehalten werden?

Vielen Dank

Filewalker



« Letzte Änderung: 13. Februar 2010, 18:49:41 von Filewalker »
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bemeyno

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Re: Steuererstattung einbehalten, dann nachforderung vom FA
« Antwort #1 am: 14. Februar 2010, 23:13:00 »

Hallo, auch.

Entschuldige bitte, aber ich verstehe hier etwas nicht.

Wenn du doch eine Erstattung hattest (die das FA natürlich wegen Deiner alten Schulden einbehalten hat :cry: ), wieso sollst Du dann jetzt noch etwas nachzahlen  :gruebel: ? Geht es bei der Nachzahlung auch tatsächlich um die Einkommensteuer oder sind das evtl. andere Steuern? Könnte ja sein, sofern Du selbstständig bist  :dntknw:

Vielleicht versteht ich das hier auch nur nicht   :sad:

Verschneite Grüße

bemeyno
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Filewalker

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Re: Steuererstattung einbehalten, dann nachforderung vom FA
« Antwort #2 am: 15. Februar 2010, 10:07:45 »

Hallo bemeyno,

ja, stimmt liest sich wirklich merkwürdig. Hier nochmal eine Erklärung dazu:

Mir wurde nachträglich ein halber Freibetrag gestrichen. Dieser Freibetrag war in dem Steuerbescheid von 2008 erst als Guthaben berechnet und wurde quasi mit einbehalten.

Nachträglich ( zwei Monate später) hat das Finanzamt festgestellt, das meine geschiedene Frau diesen Freibetrag für 2008 wieder für sich beansprucht.

Anstatt diesen Betrag von dem Guthaben abzuziehen, soll ich nachzahlen.

Bevor ich jetzt einen Widerspruch einlege, wollte ich mich vergewissern ob das so richtig ist. Kann das Finanzamt doppelt kassieren?

Gruß

Filewalker







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