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Autor Thema: Steuererstattung in dem Restschuldbefreiungsverfahren  (Gelesen 2111 mal)

micha1975

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Steuererstattung in dem Restschuldbefreiungsverfahren
« am: 03. Oktober 2012, 10:48:38 »

ich habe da ein "Anliegen" und bitte um Eure Hilfe!

Meine Frau und ich sind seit 2009 in privater Insolvenz.
Meine Frau befindet sich seit 25. November 2010 und ich seit 04.01.2011
in dem Restschuldbefreiungsverfahren.

Wir haben über einen Lohnsteuerhilfeverein unsere gemeinsame Lohnsteuererklärung
für 2011 abgegeben und würden eine Rückerstattung von 3.032,70 EUR bekommen!

Nach einem telefonat mit unserer netten Bearbeiterin vom Lst-Hilfeverein hat Sie mit dem Finanzamt
unseren Fall am Telefon besprochen und wir bekommen eine Erstattung von 2.7xx EUR und 3xx EUR
gehen an unseren Treuhänder, laut Aussage vom Finanzamt!

Jetzt zu meiner Frage: Steht uns nicht der ganze Rückerstattungsbetrag zu? Müssen wir diese
3xx EUR evtl. "abdrücken", weil meine Wohlverhaltensperiode, bzw. mein Restschuldbefreiungsverfahren
erst am 04. Januar 2011 begonnen hat?
Und wenn ja, wie berechnt das Finanzamt diese 4 Tage? (eigentlich sind es ja nur zwei, weil der 3. ein Montag und der 4. ein Dienstag war!) Als einen Monat? Als Quartal?

Ich weiss echt nicht, warum unserem Treuhänder 3xx EUR zustehen sollen!
Aber bevor ich das da an die grosse Glocke hänge und vielleicht umsonst Wind mache, würde
ich gerne Eure Meinung dazu hören! Vielleicht kann uns ja jemand helfen!?

Vielen Dank im voraus!
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Insokalle

Re: Steuererstattung in dem Restschuldbefreiungsverfahren
« Antwort #1 am: 03. Oktober 2012, 11:23:53 »

In der Wohlverhaltensphase nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens gehen Steuererstattungen wieder an die Schuldner.
Mögl. weiß Ihr FA nicht, dass die Verfahren aufgehoben sind. Erklären Sie das dem FA. Schicken Sie oder der LStverein ggf. die beiden Gerichtsbeschlüsse mit einem ergänzenden Zweizeiler an das FA.

Nachtragsverteilung für 4 Tage wird wohl nicht angeordnet worden sein. Falls doch, gibt es auch darüber einen Beschluss.
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micha1975

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Re: Steuererstattung in dem Restschuldbefreiungsverfahren
« Antwort #2 am: 03. Oktober 2012, 17:30:40 »


Die Nachtragsverteilung (§ 203 Abs. 1 InsO) wurde auf dem Aufhebungsbeschluss vom 04.01.2011
 -auf die Dauer des Insolvenzverfahrens entfallender Steuererstattungsansprüche- angeordnet!
Weiter steht dort das ich mich damit automatisch in dem Restschuldbefreiungsverfahren befinde!

Aber das würde doch nur für die Steuererstattungen 2010 oder älter zählen. Oder nicht?
Diese hat der Treuhänder ja direkt vom Finanzamt bekommen!

Ansonsten kann ich hier in meinen Unterlagen nichts finden!
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paps

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Re: Steuererstattung in dem Restschuldbefreiungsverfahren
« Antwort #3 am: 03. Oktober 2012, 18:57:30 »

Wie bereits an anderer Stelle mitgeteilt, über den LHV eine Aufteilung bis zum 04.01.11 anfordern.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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