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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 19361 mal)

ADM-Logistik

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Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #20 am: 27. Juli 2007, 00:40:18 »

Hallo Bine,

da kann ich dir gratulieren.  Ich bekomme mein Guthaben leider nicht, da das FA einer meiner Gläubiger ist.
Ich freue mich schon auf die Zeit nach meiner RSB, es wir wohl weiterhin nur Stress mit denen geben.

Gruß
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Bine

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Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #21 am: 27. Juli 2007, 13:07:40 »

Hallo,
mir ging es um das Guthaben von meinen Mann, dass mein Guthaben mit meinen Steuerschulden beim FA verrechnet wurde, war klar. Finde ich auch OK. Doch das FA wollte an das Guthaben von meinen Mann u. da haben wir drum gekämpft, weil er mit meinen Schulden nichts zu tun hat.
Und......, es hat geklappt.
LG
Bine :biggrin:
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anita074

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Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #22 am: 17. Juli 2008, 11:07:12 »

Hallo ,
ich habe genau das gleiche problem wie Biene,
und zwar das finanzamt hat den bescheid von der lohnsteuererklärung 2007 meines Mann an meinem träuhänd geschickt.
Mein Mann hat mit meine schulden nichts zu tun.
was soll ich machen??
wäre lieb von dir wenn du mir helfen würdest.
Vielen dank im voraus.
liebe grüsse anita.
PS: ich habe diesen schreiben vorbereitet ist es in ordnung?


Betreff: Lohnsteuerrückerstattung


Sehr geehrte Frau

Ich habe mit den Schulden meiner Frau nichts zu tun deshalb
erhebe ich hiermit Widerspruch für den bescheid 2007 und
beantrage ich gleichzeitig hiermit einen Antrag auf getrennte Berechnung und Auszahlung für die Steuererklärung 2007und und einen Antrag auf Aufteilung der Steuererstattung .

Mit freundlichen grüssen

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Bine

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Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #23 am: 17. Juli 2008, 11:45:25 »

hallo,
ja klar, auf jedem fall widerspruch einlegen.
"gegen ihren bescheid vom....lege ich hiermit widerspruch ein, hiermit beantrage ich getrennte berechnung u. getrennte auszahlung."
das schriftliche auf jedem fall per einschreiben mit rückschein. weiterhin würde ich beim finanzamt anrufen u. mit dem sacharbeiter sprechen. ich habe da fast jeden zweiten tag angerufen . hat das FA den steuerbescheid ihres mannes zum treuhänder geschickt? da würde ich doch mal wegen datenschutz nachfragen, da ihr mann ja nichts mit den schulden zu tun hat. auch ihren treuhänder würde ich anrufen. wer hat denn das geld bekommen? der treuhänder oder das FA?
kopf hoch
LG
bine   :wink:
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ThoFa

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Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #24 am: 17. Juli 2008, 11:54:53 »

Hallo,

wieso Widerspruch ?

Der Bescheid an sich ist richtig, nur die Aufteilung muss beantragt werden. Und mit Datenschutz hat das Ganze relativ wenig zu tun.

MfG

ThoFa
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anita074

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Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #25 am: 17. Juli 2008, 12:09:31 »

Hallo Biene,
Vielen dank erstmal dass du so schnell geantwortet hast. :cheesy:
Das Geld hat bis jetzt noch keiner bekommen, und wir haben auch keinen schreiben vom FA bekommen.
Ich habe heute morgen zufällig angerufen und nachgefragt ob die steuererklärung bearbeitet wurde ,da wir sie schon vor 8 wochen abgegeben haben,
die sachbearbeiterin antwortete mir sie hätte den brief an meinem treuänder geschickt weil ich mich in insolvenzverfahren befinde.
Ich sagte Ihr dass ICH mich in insolvez. befinde nicht meinen Mann! Sie antwortete mir, ja ....aber sie haben zusammenveranlagung angekräuzt!
Deshalb hat sie alles an meinem treuhänder geschickt.
Haben wir einen fehler gemacht?
Habe jetzt den Brief korregiert und so geschrieben ist es korrekt?
Vielen dank nochmal
LG anita
Sehr geehrte Frau Mohn,

gegen Ihren bescheid vom Juli 2008 lege ich hiermit Widerspruch ein,
hiermit beantrage ich getrennte Berechnung u. getrennte Auszahlung."


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anita074

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Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #26 am: 17. Juli 2008, 12:56:37 »

Ist  jemand so nett und kann mir bitte sagen wie ich diesen Brief schreiben soll :heulen:
ich weiss nicht mehr weiter! :dntknw:
Lieben Dank
Anita
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Bine

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Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #27 am: 17. Juli 2008, 13:15:34 »

Ich habe den Brief so wie du jetzt  geschrieben,
bei mir hat es geklappt, aber ich bin keine Fachfrau, ich kann dir nur sagen wie es bei mir gelaufen ist. Lese doch alles von Anfang bis Ende, von meinem Fall durch, denn bei mir haben Leute vom Fach geantwortet und mir sehr geholfen, sicherlich werden dir auch noch Fachleute antworten. Auf jeden Fall mußt du Widerspruch einlegen u. die getrennte Berechnung u. Auszahlung beantragen.
Ich befand mich bei meinem FA-Stress schon in der Wohlverhaltensperiode !!!!
LG
Bine
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anita074

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Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #28 am: 17. Juli 2008, 13:34:32 »

Ok Biene
ich werde jetzt den Brief so wegschicken.....oder soll ich es persönlich vorbei bringen?
was meinst du?
danach bleibt mir nichts anderes als zu warten.
werde mich hier wieder melden sobald ich post bekomme.

vielen dank nochmal :cheesy:
du hast mir schon eine kleine hoffnung gegeben.

LG Anita.
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Bine

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Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #29 am: 17. Juli 2008, 13:43:12 »

Selbst hinbringen ist immer gut, laß dir den Eingang bestätigen u. rede auch nochmal persönlich mit den Sachbearbeiter.

Bestimmt werden dir aber Heute auch noch Fachleute antworten.
Die müssen aber auch wissen, ob das Insolvenzverfahren läuft ober ob du in der Wohlverhaltensperiode bist.

LG
Bine
 :cheesy:
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paps

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Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #30 am: 17. Juli 2008, 19:54:21 »

soweit ist ja schon mal alles richti, bis auf den Wiederspruch.

Normalerweise müßte das FA von sich aus die getrennte Auszahlung vornehmen, da ein Ehepartner keine Schulden beim Finanzamt hat.

Da scheinbar noch kein Auszahlung erfolgt ist, würde ich mit einem entsprechenden Anschreiben morgen Vormittag beim FA reinschauen und das Schreiben als Anlage zur Einkommensteuererklärung nachreichen.

Sollte die Anweisung schon veranlasst sein, dann eine Korrektur verlangen.
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anita074

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Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #31 am: 17. Juli 2008, 20:54:43 »

Hallo Paps,
vielen dank für ihre ratschläge
ich werde morgen früh beim FA hingehen
und den Brief abgeben.
werde dann euch bescheid geben.
Danke nochmal :cheesy:
liebe grüsse anita
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anita074

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Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #32 am: 25. Juli 2008, 10:03:18 »

Hallo Paps,
ich habe heute vom FA einen schreiben bekommen wo ich net so richtig verstehe was es heissen soll.
das ist der schreiben vom FA:

sehr geehrter Herr x

vorab möchte ich ihnen mitteilen dass ein wiederspruch gegen einen steuerbescheid erst dann möglich ist, wenn ein steuerbescheid an sie ergangen ist.
Bisher ist ihre einkommensteuererklärung für 2007 aber noch nicht abschließend bearbeitet, da die unterschrift durch den treuhänder ihrer ehefrau noch fehlt.

Da ihre ehefrau als hausfrau keine einkünfte bezogen hat worauf sie steuer gezahlt hat,sondern nur sie alleine,steht eine eventuelle steuerrückerstattung auch nur ihnen zu.

Sollten sie jedoch die getrennte Veranlagung wählen, wird nicht mehr nach der günstigeren Splittingtabelle versteuert, sondern wie bei ledigen nach der Grundtabelle.

Da sie ihre steuer im voraus über die steuerklasse 3 berechnet bekommen haben, wurde dies zu einer erheblichen Steuernachforderung führen,die dann auch nur bei ihnen zurückgefordet wird.

Sollte ich von ihnen innerhalb eines monats von ihnen keine antwort erhalten, gehe ich davon aus, dass sie weiterhin mit der günstigeren zusammenveranlagung einverstanden sind.

Mit freundlichen Grüssen


Was heisst das ?
was sollen wir machen?

Bitte Paps gib mir einen Rat.
Vielen Dank.
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paps

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Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #33 am: 25. Juli 2008, 18:10:31 »

Soweit alles in Butter.
Teilen Sie dem Bearbeiter mit, dass Sie keine getrennte Veranlagung, sondern nur die getrennte Auszahlung nach  dem Aufkommen der Lohnsteuerzahlung möchten.
Insofern gehen Sie also davon aus, dass die komplette Erstattung an den ehegatten geht.
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anita074

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Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #34 am: 25. Juli 2008, 20:35:34 »

Hallo Paps,
vielen herzlichen dank für die schnelle antwort :cheesy:

soll ich das schriftlich machen?
liebe grüsse
anita
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paps

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Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #35 am: 25. Juli 2008, 20:50:59 »

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