Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Bine am 02. Juli 2007, 11:23:28

Titel: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Bine am 02. Juli 2007, 11:23:28
Hallo,
seid Okt. 2005 befinde ich mich in der Wohlverhaltensphase. Nun habe ich vom Finanzamt bescheid bekommen, dass mein Mann und ich eine dicke Erstattung bekommen. Bloß ich glaube nicht ans bekommen.
Mein Mann und ich sind zusammen Veranlagt. 3/4 der Steuerrückzahlung betrifft meinen Mann. Das Finanzamt war bei meiner Insolvenz auch Gläubiger. Darf das Finanzamt nun die Steuerschulden aus meiner Insovenz jetzt mit den Guthaben verrechnen und darf das Finanzamt auch den Guthabenanteil von meinen Mann mit meinen alten Steuerschulden verrechnen?
 :whistle:
LG
Bine
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: paps am 02. Juli 2007, 17:45:40
Sie sollten schnell noch die getrennte Berechnung und Auszahlung beantragen.

In der Regel wird und darf das FA mit bestehenden Forderungen aufrechnen.

So ist zumindest der Anteil ihres Mannes gesichert.

Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Bine am 02. Juli 2007, 19:07:05
Danke für die schnelle Antwort.
Reicht einfach ein Schreiben: Hiermit beantragen wir für die Steuererklärung 2005 eine getrennte Abrechnung und Auszahlung.

LG
Binepascha
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Bine am 02. Juli 2007, 19:29:23
Noch was vergessen. Müssen wir dann auch gegen den Bescheid 2005 Einspruch erheben?
Reicht es vielleicht, wenn ich den Sachbearbeiter anrufe oder alles schriftlich?
LG
Bine :rougi:
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: paps am 02. Juli 2007, 20:29:28
Wenn 2005 noch nicht ausgezahlt ist. dürfte es noch gehen.
Vorab anrufen und schriftlich nachsenden.
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Bine am 02. Juli 2007, 20:43:10
O.K.
Was tun, wenn das Finanzamt keine getrennte Berechnung und Auszahlung machen will? Dann steht mein Mann doch immer noch Außen vor, denn Er hat doch mit der ganzen Insolvenzgeschichte nichts zu tun, das weiß ja auch wohl das Finanzamt, dann dürfen die doch nicht einfach seine zu viel gezahlten Steuern behalten.
LG
Bine :gruebel:
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: paps am 02. Juli 2007, 23:20:25
Was heist nicht machen will...?
Wenn Sie es beantragen, haben Sie (das Finanzamt) es zu tun.

Schon aus dem reinen Selbstzweck (Befriedigung seiner Forderungen) sollte das FA  das von sich aus tun.
Leider wird dann  ehr erst mal alles einbehalten, als zusätzlich zu berechnen was eigentlich nur zustände.

Aus dem unmttelbaren Umfeld kenne ich aber auch genau das Gegenteil.
Trotz Beantragung der getrennten Berechnung (hat nichts mit getrennter Veranlagung zu tun), wurden die Ehepartner zusammen berechnet und der gesamte Betrag an die Schuldner ausgezahlt.
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Bine am 03. Juli 2007, 10:18:40
hallo,
ich habs gewußt, das Finanzamt stellt sich blöde. Ich habe heute Morgen anrufen. Zuerst hieß es eine getrennte Berechnung und Auszahlung könnte ich nur in der Insolvenz beantragen u. nicht in der Wohlverhaltens......, das Geld von meinen Mann wird auch mit meinen Steuerschulden verrechnet, da wir gemeinsam Veranlagt sind und somit auch gemeinsam für meine Schulden verantwortlich sind.
Ich habe dann hartneckig darauf bestanden, dass ich einen Antrag stellen werde und das mein Mann nichts mit meine Steuerschulden zu tun hat. Dann wurde mir gesagt, das ich einen Antrag auf Aufteilung der Steuererstattung stellen soll. Schon passiert! ich habe nun einen schriftlichen Antrag auf getrennet Berechnung u. Auszahlung und einen Antrag auf Aufteilung der Steuererstattung gestellt. Per Einschreiben mit Rückschein.
Wie lange muß man eigentlich auf Auszahlungen von Guthaben warten, auch das Finanzamt muß doch Fristen haben aus zu zahlen oder Umzubuchen. Man muß doch wissen wo sein Geld ist. Und gegen eine Umbuchungsmitteilung kann mann doch auch Einspruch erheben. Oder?
LG
Bine
 :angry:
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: paps am 03. Juli 2007, 19:04:20
Fristen gibt es m.W. nicht.
Man spricht von Zeitnah.

Sollte der Bescheid eine Verrechnung auch der Erstattungsansprüche ihres Mannes vorsehen, legen Sie ganz normal Widerspruch ein.

Auch mancher Finanzbeamte hat bis heute nicht geschnallt, dass sich steuerrechtliche und insolvenzrechtliche Gesetzgebungen unterscheiden.
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Bine am 03. Juli 2007, 19:41:41
Ja O.K.
Ich warte jetzt erstmal ab, wie das Finanzamt auf mein Einschreiben samt Anträge reagiert. Fr. werde ich den Sachbearbeiter auch mal wieder anrufen, ob Er den Antrag erhalten hat und wie der Stand ist. Und wenn Irgendwas von der Erstattung von meinen Mann umgebucht wird lege ich sofort Einspruch ein.
Ich halte Euch auf den Laufenden. Dann mache ich aber eine neue Seite auf.
Und  D A N K E  !!!!!
LG
BIne :thumbup:
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: paps am 03. Juli 2007, 21:52:30
Wenn es nur um das Ergebnis geht, dann :bitte: weiter in diesem Tread.
Dann können spätere Leser auch verfolgen wie es ausgeht...   

Ist wie beim abendlichen Geschichtenvorlesen bei meiner Tochter.
Der letzte Satz ist dann immer. "Und wie es weitergeht, das lesen wir morgen."  :present:
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: ADM-Logistik am 04. Juli 2007, 20:13:19
Hallo Paps,

darf das Finanzamt die Steuererstattung behalten. Befinde mich ebenfalls in der WVP und habe auch ein Steuerguthaben. Wenn das FA das Geld behält, bereichert sich doch der Gläubiger, was doch nicht richtig ist?

Was ist nach der WVP, wird das FA meine Steuerrückerstattungen dann auch noch einbehalten?

Gruß
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: paps am 04. Juli 2007, 20:53:33
Während der WVP kann das Finazamt mit dem Guthaben bei eigenen Forderungen verrechnen.

AZ IX ZR 115/04 Vom 21.07.2005
das Finanzamt kann in der WVP mit eigenen Forderungen aufrechnen
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2007.1.10/7R106.html

Mit Erteilung kann keine weitere Verrechnung mehr erfolgen
Zitat
§ 301 Wirkung der Restschuldbefreiung

(1) 1Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. 2Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: ADM-Logistik am 04. Juli 2007, 22:44:50
Auch wenn das FA auf der Gläubigerliste steht?
Was mache ich nach der WVP? Muß ich mich mit denen dann wieder steiten?
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: paps am 05. Juli 2007, 19:35:04
Das ist ja Gegenstand des Urteils:
Ja auch wenn das FA Gläubiger ist.


Um was wollen Sie streiten?
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: ADM-Logistik am 05. Juli 2007, 23:12:13
Wenn meine WVP vorbei ist, bin ich auch nach der neuen Insolvenzordnung auch meine Steuerschulden los. Was mache ich dann später, wenn ich Steuerückerstattungen bekomme?
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: paps am 05. Juli 2007, 23:44:39
nun nach Erteilung der RSB würde ich die Erstattung behalten.
Was wollen Sie sonst damit machen?
Dem Finanzamt zur Verfügung stellen?

Sie sind defacto ihre Schulden los.
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: ADM-Logistik am 06. Juli 2007, 20:34:08
Habe nur die Panik, das ich nach der RSB bei jeder Steuererstattung um jeden Cent um Auszahlung kämpfen muß. Habe mit dem FA viele negative Erfahrungen gemacht.
Gruß
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: paps am 06. Juli 2007, 21:45:08
Dann wäre ja der Sinn der RSB verfehlt  :uneinsichtig:
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Bine am 24. Juli 2007, 17:11:50
 :juchu:
Halli, Hallo,

GESCHAFFT !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Das FA hat das Guthaben ausgezahlt.
Also Leute nachfragen und ein bisschen hartnäckig sein lohnt sich doch.  Und vorallem immer sachlich und höflich bleiben, auch wenn kurz vor einem Schreikrampf steht. 

Besten DANK noch mal für die Hilfe.
So konnte ich vor den FA viel sicherer auftreten.
 :biggrin:
LG
Bine :thumbup:
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: ADM-Logistik am 27. Juli 2007, 00:40:18
Hallo Bine,

da kann ich dir gratulieren.  Ich bekomme mein Guthaben leider nicht, da das FA einer meiner Gläubiger ist.
Ich freue mich schon auf die Zeit nach meiner RSB, es wir wohl weiterhin nur Stress mit denen geben.

Gruß
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Bine am 27. Juli 2007, 13:07:40
Hallo,
mir ging es um das Guthaben von meinen Mann, dass mein Guthaben mit meinen Steuerschulden beim FA verrechnet wurde, war klar. Finde ich auch OK. Doch das FA wollte an das Guthaben von meinen Mann u. da haben wir drum gekämpft, weil er mit meinen Schulden nichts zu tun hat.
Und......, es hat geklappt.
LG
Bine :biggrin:
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: anita074 am 17. Juli 2008, 11:07:12
Hallo ,
ich habe genau das gleiche problem wie Biene,
und zwar das finanzamt hat den bescheid von der lohnsteuererklärung 2007 meines Mann an meinem träuhänd geschickt.
Mein Mann hat mit meine schulden nichts zu tun.
was soll ich machen??
wäre lieb von dir wenn du mir helfen würdest.
Vielen dank im voraus.
liebe grüsse anita.
PS: ich habe diesen schreiben vorbereitet ist es in ordnung?


Betreff: Lohnsteuerrückerstattung


Sehr geehrte Frau

Ich habe mit den Schulden meiner Frau nichts zu tun deshalb
erhebe ich hiermit Widerspruch für den bescheid 2007 und
beantrage ich gleichzeitig hiermit einen Antrag auf getrennte Berechnung und Auszahlung für die Steuererklärung 2007und und einen Antrag auf Aufteilung der Steuererstattung .

Mit freundlichen grüssen

Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Bine am 17. Juli 2008, 11:45:25
hallo,
ja klar, auf jedem fall widerspruch einlegen.
"gegen ihren bescheid vom....lege ich hiermit widerspruch ein, hiermit beantrage ich getrennte berechnung u. getrennte auszahlung."
das schriftliche auf jedem fall per einschreiben mit rückschein. weiterhin würde ich beim finanzamt anrufen u. mit dem sacharbeiter sprechen. ich habe da fast jeden zweiten tag angerufen . hat das FA den steuerbescheid ihres mannes zum treuhänder geschickt? da würde ich doch mal wegen datenschutz nachfragen, da ihr mann ja nichts mit den schulden zu tun hat. auch ihren treuhänder würde ich anrufen. wer hat denn das geld bekommen? der treuhänder oder das FA?
kopf hoch
LG
bine   :wink:
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: ThoFa am 17. Juli 2008, 11:54:53
Hallo,

wieso Widerspruch ?

Der Bescheid an sich ist richtig, nur die Aufteilung muss beantragt werden. Und mit Datenschutz hat das Ganze relativ wenig zu tun.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: anita074 am 17. Juli 2008, 12:09:31
Hallo Biene,
Vielen dank erstmal dass du so schnell geantwortet hast. :cheesy:
Das Geld hat bis jetzt noch keiner bekommen, und wir haben auch keinen schreiben vom FA bekommen.
Ich habe heute morgen zufällig angerufen und nachgefragt ob die steuererklärung bearbeitet wurde ,da wir sie schon vor 8 wochen abgegeben haben,
die sachbearbeiterin antwortete mir sie hätte den brief an meinem treuänder geschickt weil ich mich in insolvenzverfahren befinde.
Ich sagte Ihr dass ICH mich in insolvez. befinde nicht meinen Mann! Sie antwortete mir, ja ....aber sie haben zusammenveranlagung angekräuzt!
Deshalb hat sie alles an meinem treuhänder geschickt.
Haben wir einen fehler gemacht?
Habe jetzt den Brief korregiert und so geschrieben ist es korrekt?
Vielen dank nochmal
LG anita
Sehr geehrte Frau Mohn,

gegen Ihren bescheid vom Juli 2008 lege ich hiermit Widerspruch ein,
hiermit beantrage ich getrennte Berechnung u. getrennte Auszahlung."


Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: anita074 am 17. Juli 2008, 12:56:37
Ist  jemand so nett und kann mir bitte sagen wie ich diesen Brief schreiben soll :heulen:
ich weiss nicht mehr weiter! :dntknw:
Lieben Dank
Anita
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Bine am 17. Juli 2008, 13:15:34
Ich habe den Brief so wie du jetzt  geschrieben,
bei mir hat es geklappt, aber ich bin keine Fachfrau, ich kann dir nur sagen wie es bei mir gelaufen ist. Lese doch alles von Anfang bis Ende, von meinem Fall durch, denn bei mir haben Leute vom Fach geantwortet und mir sehr geholfen, sicherlich werden dir auch noch Fachleute antworten. Auf jeden Fall mußt du Widerspruch einlegen u. die getrennte Berechnung u. Auszahlung beantragen.
Ich befand mich bei meinem FA-Stress schon in der Wohlverhaltensperiode !!!!
LG
Bine
 :neutral:
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: anita074 am 17. Juli 2008, 13:34:32
Ok Biene
ich werde jetzt den Brief so wegschicken.....oder soll ich es persönlich vorbei bringen?
was meinst du?
danach bleibt mir nichts anderes als zu warten.
werde mich hier wieder melden sobald ich post bekomme.

vielen dank nochmal :cheesy:
du hast mir schon eine kleine hoffnung gegeben.

LG Anita.
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Bine am 17. Juli 2008, 13:43:12
Selbst hinbringen ist immer gut, laß dir den Eingang bestätigen u. rede auch nochmal persönlich mit den Sachbearbeiter.

Bestimmt werden dir aber Heute auch noch Fachleute antworten.
Die müssen aber auch wissen, ob das Insolvenzverfahren läuft ober ob du in der Wohlverhaltensperiode bist.

LG
Bine
 :cheesy:
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: paps am 17. Juli 2008, 19:54:21
soweit ist ja schon mal alles richti, bis auf den Wiederspruch.

Normalerweise müßte das FA von sich aus die getrennte Auszahlung vornehmen, da ein Ehepartner keine Schulden beim Finanzamt hat.

Da scheinbar noch kein Auszahlung erfolgt ist, würde ich mit einem entsprechenden Anschreiben morgen Vormittag beim FA reinschauen und das Schreiben als Anlage zur Einkommensteuererklärung nachreichen.

Sollte die Anweisung schon veranlasst sein, dann eine Korrektur verlangen.
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: anita074 am 17. Juli 2008, 20:54:43
Hallo Paps,
vielen dank für ihre ratschläge
ich werde morgen früh beim FA hingehen
und den Brief abgeben.
werde dann euch bescheid geben.
Danke nochmal :cheesy:
liebe grüsse anita
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: anita074 am 25. Juli 2008, 10:03:18
Hallo Paps,
ich habe heute vom FA einen schreiben bekommen wo ich net so richtig verstehe was es heissen soll.
das ist der schreiben vom FA:

sehr geehrter Herr x

vorab möchte ich ihnen mitteilen dass ein wiederspruch gegen einen steuerbescheid erst dann möglich ist, wenn ein steuerbescheid an sie ergangen ist.
Bisher ist ihre einkommensteuererklärung für 2007 aber noch nicht abschließend bearbeitet, da die unterschrift durch den treuhänder ihrer ehefrau noch fehlt.

Da ihre ehefrau als hausfrau keine einkünfte bezogen hat worauf sie steuer gezahlt hat,sondern nur sie alleine,steht eine eventuelle steuerrückerstattung auch nur ihnen zu.

Sollten sie jedoch die getrennte Veranlagung wählen, wird nicht mehr nach der günstigeren Splittingtabelle versteuert, sondern wie bei ledigen nach der Grundtabelle.

Da sie ihre steuer im voraus über die steuerklasse 3 berechnet bekommen haben, wurde dies zu einer erheblichen Steuernachforderung führen,die dann auch nur bei ihnen zurückgefordet wird.

Sollte ich von ihnen innerhalb eines monats von ihnen keine antwort erhalten, gehe ich davon aus, dass sie weiterhin mit der günstigeren zusammenveranlagung einverstanden sind.

Mit freundlichen Grüssen


Was heisst das ?
was sollen wir machen?

Bitte Paps gib mir einen Rat.
Vielen Dank.
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: paps am 25. Juli 2008, 18:10:31
Soweit alles in Butter.
Teilen Sie dem Bearbeiter mit, dass Sie keine getrennte Veranlagung, sondern nur die getrennte Auszahlung nach  dem Aufkommen der Lohnsteuerzahlung möchten.
Insofern gehen Sie also davon aus, dass die komplette Erstattung an den ehegatten geht.
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: anita074 am 25. Juli 2008, 20:35:34
Hallo Paps,
vielen herzlichen dank für die schnelle antwort :cheesy:

soll ich das schriftlich machen?
liebe grüsse
anita
Titel: Re: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: paps am 25. Juli 2008, 20:50:59
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