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Autor Thema: Steuererstattung in der wohlverhaltensperiode  (Gelesen 3321 mal)

Marvil

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Steuererstattung in der wohlverhaltensperiode
« am: 12. November 2012, 16:00:40 »

Hallo zusammen,
Hätte da mal eine spezielle frage bezüglich Steuererklärung / Erstattung

Also ich bin seit 11/11 in der Wohlverhaltensperiode!
Jetzt habe ich Zuhause mal am pc meine Steuererklärungen für die letzten drei Jahre gemacht. Sprich 2009,2010,2011 !

Bei allen dreien würde ich eine Erstattung erhalten. Jetzt weiß ich aber nicht wie das rechtlich ausschaut.
Ich habe gelesen, das wenn man Steuererstattungen in der Wohlverhaltensperiode bekommt, das man diese zu 100% behalten darf.

Gilt das denn auch für die Steuererklärung aus den Vorjahren?
Muss ich meinem TH Darüber in Kenntnis setzten?
Oder muss sogar ER die Erklärungen einreichen?

Mit freundlichen Gruß
Marvil
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Roja54

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Re: Steuererstattung in der wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 12. November 2012, 20:57:51 »


Hallo Marvil,

wenn Sie seit 2011 in der WVP sind, dann müsste der Antrag auf Insolvenz aus Jahr 2010 sein.

Bei mir war es so; 2006 Insolvenz beantragt, WVP ab 2007.

Die Steuererstattung aus 2006, die ja erst in 2007 gemacht werden konnte, wurde vom FA direkt an den TH überwiesen.

Ab Steuererstattung 2007 bereits in der WVP( also in 2008 eingereicht) wurde/wird auf mein Konto überwiesen.

Das hieße, übertragen, in Ihrem Fall, Erstattung aus dem Jahr 10, geht an den TH, sofern etwas erstattet wird  :whistle:

Allerdings, wenn das FA ein Gläubiger ist und der Schuldner z.B. wegen KFZ-,Gewerbesteuer o.ä., "in der Kreide steht", dann darf das FA vorrangig einbehalten, bis sie Schuld beglichen ist und erst dann bekommt der Schuldner die Erstattung und/oder der TH.

Was ich aber nicht verstehe, warum Sie jetzt erst die Steuererklärung für 09,10,11 machen konnten, denn das FA wird im allgemeinen vom TH über die Insolvenz informiert und das fordert dann schon die Steuererklärung an und zwar notfalls unter Androhung von Zwangsgeld  :?

Ausserdem "erinnert" der TH an die Abgabe der Steuererklärung.

Wenn Sie jetzt Pech haben, dann kann es passieren, dass der TH die Rückerstattungen aus allen 3 Jahren bekommt, wenn das FA aus welchen Gründen auch immer, alle 3 in einer Summe ausbezahlen würde und die dadurch nicht auseinander "klamüsert" werden können :shock: und so für den TH nicht ersichtlich ist, welcher Betrag für welches Jahr ist oder das FA der einfachheithalber alles an den TH überweist.

Übrigens, der TH macht die Steuererklärung bestimmt nicht  :biggrin:


liebe Grüße

Roja

P.S.: Wer was anderes weiß, kann gern berichtigen  :cheesy:


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Der_Alte

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Re: Steuererstattung in der wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 12. November 2012, 21:28:04 »

Sind Sie einkommensteuerpflichtig? Dann hätte der TH für 2009 und 2010 die Erklärung abgeben müssen und wäre sicher auch wegen der Unterlagen auf Sie zugekommen. Allerdings kann er die Erklärung auch ohne Rücksprache mit Ihnen abgegeben haben und es existieren für diese Zeit längst gültige Einkommensteuerbescheide.
Wenn keine Erklärungspflicht besteht, weil Ihr Einkommen unter 24000 € liegt und keine weiteren Merkmale vorliegen, dann musste auch niemand eine Erklärung abgeben.
Dann ist auch in 2009 und 2010 keine Erstattung entstanden, denn die Antragsfrist für den Lohnsteuerausgleich endet erst im Jahre 2013 bzw. 2014. Diese Lohnsteuererstattung dürfen Sie, sofern keine Nachtragsverteilung angeordnet ist, behalten.

Vergewissern Sie sich also, dass keine Einkommensteuerpflicht bestand und keine Erklärung durch den TH abgegeben wurde. Das FA kann da Auskunft geben.
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Roja54

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Re: Steuererstattung in der wohlverhaltensperiode
« Antwort #3 am: 12. November 2012, 22:10:42 »


Hallo Der_Alte,

danke fürs Berichtigen.

Aber das zeigt wieder einmal mehr, dass es wohl von TH zum TH verschieden ist.

Meine, hat mich wie gesagt, aufgefordert, bzw. erinnert Steuererklärung abzugeben.

Aber eigentlich kann der TH doch gar keine Steuererklärung machen, ohne Wissen des Schuldners  :gruebel:, woher soll Der abzugsfähige Werte, wie Fahrtkosten/KM/Tage, Versicherungen o.ä. wissen?

Das steht ja nicht auf der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen vom AG drauf, den der AN bekommt.

Spätestens bei derlei Fragen sollte der Schuldner informiert sein, dass der TH die Steuererklärung zu machen gedenkt, oder  :dntknw:.

Aber das haben Sie ja selbst schon angemerkt  :biggrin:
Zitat
......und wäre sicher auch wegen der Unterlagen auf Sie zugekommen

Und wenn Marvil "weiß" dass er was zurückbekommt, dann müsste er mehr wie 24.000,- € Einkommen haben, denn man kann ja nur was erstattet bekommen und dann auch höchstens nur soviel wie der AG  ans FA abgeführt hat  :cheesy:

Das "erkennt" sogar der Erstattungsrechner vom Elsterprogramm  :whistle:

liebe Grüße

Roja

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Marvil

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Re: Steuererstattung in der wohlverhaltensperiode
« Antwort #4 am: 13. November 2012, 11:53:33 »

Morgen zusammen,
Also ihr hab hier so mit Zahlen rum geschmissen, das ich was durcheinander gekommen bin. Also habe ich erstmal meine Unterlagen durchforstet um auch alles hier richtig da zustellen.

Kurze Eckdaten : Beantragung der inso am 30.08.10 ( dachte das ist schon länger her)
Eröffnung des Verfahrens am 20.10.10
Dannach habe ich eine Brief erhalten am 11.06.12
Indem steht " nunmehr tritt die bei Antragstellung abgegebene Abtretungserklärung in Kraft. Die Laufzeit ..... Beträgt 6 Jahre. Auf diese Laufzeit wird die zeit angerechnet, die seit Eröffnung des Verfahrens verstrichen ist. Die restliche Laufzeit die nunmehr beginnt nennt man die wohlverhaltenszeit"

Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, bin ich seit dem 20.10.10 in der Wohlverhaltensperiode ?! Richtig.?

So, dann noch die Sache mit dem FA.
also ich verdiene mehr als die besagten 24000 Euro im Jahr.
Meine letzte Steuererklärung machte ich im Jahr 2007 . Danach habe ich dieses sein gelassen, weil es sich nicht für mich gelohnt hat...  :biggrin:
Danach folgten so ca. 3 Briefe vom FA bezüglich Steuererklärung 08. die habe ich damals einfach ignoriert und gut war. Seit dem hat mich das FA nie wieder belästigt.
Mit meinem TH hab ich auch nix am Hut..... Denn habe ich erst einmal gesehen und zwar bei Eröffnung. Seit dem lässt er mich auch in Ruhe. Von Steuererklärung war da mir die rede. Auch das FA lässt mich dies bezüglich auch in Ruhe.

Abgeben würde ich die Erklärungen ja nicht zusammen.... So im Abstand von 6 Monaten sollte reichen. Also die 09 noch dieses Jahr , 10 & 11 dann im nächsten ja.

Oder soll ich das ganze einfach lieber sein lassen, unterm Motto schlafende Hunde weckt man nicht.... Hier geht's aber nun mal um ein paar tausend Euro..... Wenns nicht unbedingt sein muss, würd ich die ungern verschenken.

Vielen dank erst mal.
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Roja54

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Re: Steuererstattung in der wohlverhaltensperiode
« Antwort #5 am: 13. November 2012, 13:31:28 »


Hallo Marvil,

Zitat
Oder soll ich das ganze einfach lieber sein lassen, unterm Motto schlafende Hunde weckt man nicht

Halte ich persönlich für eine schlechte Idee, da man nie weiß, Wer mit Wem kommuniziert, ohne, dass man es mitbekommt  :nono:

Zitat
Hier geht's aber nun mal um ein paar tausend Euro

Eben drum  :shock: Der Schuß kann nach hinten losgehen!

Zitat
Wenns nicht unbedingt sein muss, würd ich die ungern verschenken.

Wer will das schon  :?, aber besser so oder teilweise, als die RSB riskieren und verlieren, denn die ist futsch, wenns rauskommt!

Ich nehme nicht an, dass Sie die Insolvenz wegen 2 Euro 50 haben  :wink:

Zitat
Abgeben würde ich die Erklärungen ja nicht zusammen....

Spätestens, wenn die erste Steuererklärung beim FA eingeht, werden Sie aufgefordert, die Nachfolgenden einzureichen und meist mit Terminierung.

Eins darf man nicht vergessen, bei der ganzen Sache.

Der AG schickt den gleichen elektronischen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung, den der AN erhält, ans FA und so weiß man da sehr genau, Wer eine Steuererklärung abgeben muss.

Mal abgesehen davon, dass, wenn die Steuererklärungen "pünktlich" gemacht worden wären, dann hätten die Erstattungen evtl. Vermögenswerte dargestellt, die man bei Inso-Beantragung hätte angeben müssen, wenn sie da noch auf dem Konto "zu sehen" waren.

Es wird ja schon vorher gefragt, was zur Zeit auf dem Konto ist, ob Sparguthaben o ä. vorhanden ist.

Wer da "lügt", begeht Insolvenzbetrug, würde ich mal sagen  :?

Mir hat der Anwalt ganz und gar noch ins Portemonaie geguckt, nachdem er meine Kontoauszüge gesehen hat und wollte wissen, welches Auto ich habe  :shock: und da wurde erst mal festgestellt welchen Wert das hat.

Da es nur ein Asbachuralt-Kadett mit einem festgestelltem Wert von 100,- € war, wurde es aus der Vermögensmasse rausgenommem und ich "durfte" ihn behalten.

Und das wurde mir schriftlich vom TH mitgeteilt.

Heißt also, wenn man ein Auto hat mit höherem Wert, wird/kann das, dem Wert nach, zum Vermögen gezählt werden.

Was sagt uns das  :cheesy:..weg mit dem neuen dicken Benz oder BMW und her mit nem Gebrauchten  :wink:.

Neee, ist nicht ganz so bierernst gemeint  :whistle:, vor allem kommt das immer auf den TH an.

Der Eine ist Supergenau und ein Anderer nicht.

In diesem Sinn

liebe Grüße

Roja
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Marvil

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Re: Steuererstattung in der wohlverhaltensperiode
« Antwort #6 am: 13. November 2012, 14:06:17 »

Tja, ist ja alles nicht so einfach.... Ich glaube egal wie ich es mache, es ist mit Sicherheit falsch.

Ich suche mal den Kontakt mit meinem TH und frage ihn um Rat. Er muss ja wissen was da gemacht werden muss.

Ist mir alles zu blöd.... Sein Wort hat Wert.....

Vielen dank erst mal
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