Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: makro am 22. Februar 2012, 19:46:35

Titel: Steuererstattung vom Finanzamt
Beitrag von: makro am 22. Februar 2012, 19:46:35
Hallo,

ich bin ja seit Anfang 2011 in der WVP, Nachtragsverteilung für 2010 wurde angeordnet. Mit einer Steuererstattung für 2010 hatte ich gerechnet, den Betrag hätte ich dann auch dem IV überwiesen. Da ich mir nicht sicher war ob das Finanzamt evtl. verrechnet habe ich um Mitteilung gebeten was die nun machen wollen. Heute kam ein Brief vom Finanzamt das die Erstattung an den Insolvenzverwalter direkt ausbezahlt wird.

Prinzipiell ist das ja korrekt, aber darf das Finanzamt das einfach so entscheiden den Betrag direkt dem IV auszuzahlen obwohl das Verfahren beendet ist? Eine Verrechnung mit Steuerschulden wäre ok, aber ansonsten bin ich der Meinung das die mir das hätten auszahlen müssen und nicht direkt dem IV. Ich hätte das dann natürlich weitergereicht.

Warum ich frage? Nicht das das Finanzamt das 2011 auch so eigenmächtig handhabt!
Titel: Re: Steuererstattung vom Finanzamt
Beitrag von: Insokalle am 22. Februar 2012, 21:04:58
Forderungen, für die die Nachtragsverteilung angeordnet wurde, gehören zur Insolvenzmasse. Sie unterliegen weiter dem Insolvenzbeschlag. Also muss das FA die Steuererstattung 2010 an den Verwalter auszahlen, da hat es gar keine andere Wahl und handelt nicht eigenmächtig.

Ist für 2011 auch eine Nachtragsverteilung angeordnet?

Titel: Re: Steuererstattung vom Finanzamt
Beitrag von: makro am 22. Februar 2012, 21:12:39
Forderungen, für die die Nachtragsverteilung angeordnet wurde, gehören zur Insolvenzmasse. Sie unterliegen weiter dem Insolvenzbeschlag. Also muss das FA die Steuererstattung 2010 an den Verwalter auszahlen, da hat es gar keine andere Wahl und handelt nicht eigenmächtig.

Ist für 2011 auch eine Nachtragsverteilung angeordnet?


Ok, dann hat ja alles seine Richtigkeit. Für 2011 ist keine Nachtragsverteilung angeordnet.