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Autor Thema: Steuerfreibetrag und betriebliche Altersvorsorge  (Gelesen 4346 mal)

nonpesos

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Steuerfreibetrag und betriebliche Altersvorsorge
« am: 12. Dezember 2008, 12:58:54 »

Hallo,

ich habe 2 Probleme:

1) Ich habe seit mehr als 3 Jahren eine betriebliche Altersversorgung, die mein Treuhänder bis dato immer berücksichtigt hat, soll heißen, der Versicherungsbetrag wurde aus dem Nettoeinkommen heraus gerechnet. Nun plötzlich tut mein TH genau das Gegenteil und begründet dies damit, dass eine betriebliche Altervorsorge keine Berücksichtigung findet! Geht so was denn einfach?????

2) Steuererstattungen stehen ja in der WVP dem Schuldner zu. Wie ist es denn, wenn ich mir einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lasse. Bekomme ich diesen, oder geht die nicht berechnete Lohnsteuer an den TH?

Mein Verfahren wurde in 10/2001 eröffnet und in 04/2006 mit Ankündigung der Restschuldbefreiung für 2013 abgeschlossen.

Wäre für zeitnahe Infos echt dankbar!!!!

Gruß
Nonpesos
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paps

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Re: Steuerfreibetrag und betriebliche Altersvorsorge
« Antwort #1 am: 12. Dezember 2008, 17:42:38 »

Für die Entscheidung ob oder ob nicht ist das Insolvenzgericht zuständig.
Hat die BAV vor Eröffnung bestanden, sollte sie auch durchgehend Berücksichtigung finden.

Durch den Freibetrag erzielen Sie ein höheres Netto.
Der sich daraus ergebende pfändbare Betrag geht auch an den TH. Ihnen verbleibt entspr. Tabelle ja auch ca. 1/3.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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nonpesos

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Re: Steuerfreibetrag und betriebliche Altersvorsorge
« Antwort #2 am: 12. Dezember 2008, 18:14:10 »

Vielen Dank für die schnelle Hilfe!!!!

Wenn ich das richtig verstehe, bekomme ich die komplette Lohnsteuererstattung ausbezahlt, lasse ich aber einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen, geht diese an den TH?!?!?!

Das entzieht sich doch jeglicher Logik, oder?!?!

Wegen der betrieblichen Altersvorsorge werde ich mich also an das Insolvenzgericht wenden. Die Versicherung wurde während des laufenden Verfahrens abgeschlossen. Mir fehlen allerdings durch Selbständigkeit (Grund der Insolvenz) 10 Jahre Rentenversicherung, da damals meine Lebensversicherungen, die für den Ruhestand gedacht waren, als Sicherheit bei der Bank lagen und am Tage X sofort weg waren.

Da ich nunmehr nicht 6 oder 7 Jahre zahle, sondern daraus schließ- und endlich 13 Jahre geworden sind, frage ich mich doch langsam, was hier so abgeht. Der Staat  kürzt hintenrum die Rentenansprüche unserer Generation, proklamiert, man solle sich doch selber zusätzlich versichern, um diese Lücke zu schließen und bezieht solch eine existenzielle Geschichte nicht in seinen Gesetzen ein.

Nach 10 Jahren Selbständigkeit und 13 Jahren Insolvenz bleibt nicht mehr viel Zeit, etwas auf die "hohe Kante" zu bringen.

Naja, ein Ruhestand unter den Rheinbrücken ist sicherlich auch erstrebenswert!!!

Trotzdem, nochmal vielen Dank für die schnelle Antwort........


Gruß
Nonpesos :mad2: :mad2:
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paps

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Re: Steuerfreibetrag und betriebliche Altersvorsorge
« Antwort #3 am: 12. Dezember 2008, 22:28:05 »


Wenn ich das richtig verstehe, bekomme ich die komplette Lohnsteuererstattung ausbezahlt, lasse ich aber einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen, geht diese an den TH?!?!?!

Wie geschrieben ein größerer Teil schon.
Ist immer eine Ansichtssache.
Durch den Freibetrag haben Sie monatlich ein höheres Netto zur Verfügung.

Können Sie darauf verzichten, stellen Sie sich ohne Freibetrag in der WVP besser.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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