Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: rvdf2002 am 18. Juli 2008, 15:23:02
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Hallo Zusammen,
weiß jemand, ob steurfreie Aufwandsentschädigungen in der Wohlverhaltensperiode angerechnet werden?
Liebe Grüße Ralf
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Nach § 850 a Nr. 3 ZPO sind Aufwandsentschädigungen in voller Höhe unpfändbar,wenn der Rahmen des Üblichen nicht überschritten wird.
Das hat nichts mit der WVP zu tun.
Oder zielte ihre Frage hierauf ab?
Hierunter fallen nach herrschender Meinung auch Aufwandsentschädigungen für eine selbständige ehrenamtliche Tätigkeit. Aufgrund der Ihnen obliegenden Auskunftspflicht, ist Ihnen jedoch anzuraten, den Bezug dieser Aufwandsentschädigung gegenüber dem Insolvenzverwalter offen zu legen.
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Erst einmal vielen Dank für die Antwort. Es handelt sich hier um einen Menschen, den ich gerne für eine Trainertätigkeit einstellen möchte(bis max. 2100.-€ im Kalnderjahr). Er war so aufrichtig und hat mich über seine laufende Insolvenz informiert.
Um ihn in absoluter Sicherheit zu wiegen, habe ich ihm dazu geraten, dass er zusätzlich einen offizielles Beratungsgespräch bei einem "Professionellen" einholt. - Allein um Rechtssicherheit zu erlangen, die aufgrund dieses Forums natürlich nicht gewährleistet ist.
Diese wird er aufgrund ihrer Antwort nun viel entspannter angehen.
Auch von Ihm ein herliches Dankeschön. Natürlich wird er seinen persönlichen Insolvenzberater darüber informierern.
Ralf