Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Hasenonkel am 16. Dezember 2012, 16:09:13

Titel: Steuerguthaben durch Verrechnung und Überweisung durch den TH
Beitrag von: Hasenonkel am 16. Dezember 2012, 16:09:13
Nabend zusammen!

Da das Finanzamt einer meiner Gläubiger ist und ich jedes Jahr ein Steuerplus habe, wird dieses Guthaben sofort mit den dort vorliegenden offenen Forderungen verrechnet. Soweit ist mir das noch klar.

Unabhängig davon erhält das FA allerdings auch noch die reguläre Ausschüttung durch den TH.
Dadurch wird sich voraussichtlich innerhalb der nächsten Monate ergeben, dass alle offenen Forderungen gegenüber dem FA erfüllt sind. Die WVP hingegen endet erst 2015 und die übrigen Gläubiger sind ja auch noch da.

Meldet das FA dann von sich aus dem TH, dass die Forderungen bereits abbezahlt sind?

Und falls sich nach Verrechnung des Guthabens und dem Erhalt der Ausschüttung durch den TH ein Steuerguthaben ergibt, steht dieses Guthaben dann mir zu oder wird dieses direkt vom FA wieder an den TH zurücküberwiesen?
Titel: Re: Steuerguthaben durch Verrechnung und Überweisung durch den TH
Beitrag von: Insokalle am 16. Dezember 2012, 16:29:06
Wenn das FA durch die doppelte Bedienung befriedigt ist, ist es kein Gläubiger mehr. Durch eine weitere Quotenzahlung wäre es ungerechtfertigt bereichert. Es sollte daher dem TH mitteilen, wenn die Forderungen beglichen sind. Parallel können Sie versuchen, das zu beobachten.
Überzahlte Quotenausschüttung geht an den TH zurück.
Die Steuererstattung steht Ihnen in der WVP zu.
Beides gleichzeitig kann man eigentlich ausschließen, da man ja feststellen kann, aus welcher Quelle zuerst gezahlt wurde.

Titel: Re: Steuerguthaben durch Verrechnung und Überweisung durch den TH
Beitrag von: Hasenonkel am 16. Dezember 2012, 19:03:06
OK, danke für die Aufklärung.

Dann sollte ich meine Steuererklärung wohl am Besten so einreichen, dass die Quotenzahlung schon verbucht wurde ;-)