Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Stani am 23. April 2009, 20:47:28
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Hallo alle zusammen. Ich bin immer wieder begeistert wie schnell man hier kompetente Antworten bekommt. Nun komme ich wieder zu einer Frage:
Ich habe letztes Jahr geheiratet und bin in der Wohlverhaltensperiode. Ich bin z.Zt. selbstständig und meine Frau hat im letzten Jahr ca. 3.000 Euro an Steuern gezahlt.
Durch die Heirat müsste sie ja Steuern erstattet bekommen, aber wenn wir die Steuererklärung zusammen einreichen, wird der Treuhänder die Erstattung nicht pfänden wollen.
Vielen Dank im Voraus.
Stanislav
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Ihr könnt die Steuererklärung ruhig zusammen machen, müßt die Beträge dann aber aufteilen lassen, das ist machbar.
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Makro hat recht, wir haben das auch gerade so gemacht. Geht ganz einfach, wichtig ist nur, daß man beim Finanzamt einen Antrag auf getrennte Berechnung stellt. Das Finanzamt rechnet dann aus, wieviel der Erstattung Ihre Frau betrifft. Ihren Anteil überweist das Finanzamt dann an den TH, der Rest geht an Ihre Frau.
LF
Foxtra
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Wenn keine Schulden beim FA existieren, bedarf es der Aufteilung nicht.
Lt. BGH Beschluß v. 12.01.2006 – IX ZB 239/04 ist die Erstattung von der Abtretungserklärung nicht erfasst.
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Gut zu wissen, Paps. Mir hat man das allerdings anders erzählt :gruebel:
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Ich gehe davon aus, dass Stani wirklich in der WVP ist, sonst geht die Erstattung ja zur Masse und es müßte Aufteilung beantragt werden, um den Teil für den Nichtinsolventen ausgezahlt zu bekommen.
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Dann wird das bei mir doch richtig gewesen sein, denn ich bin noch nicht in der WVP.